Bürgergeld 2025: Harte Sanktionen bei abgelehnten Jobangeboten – bis zu 30 Prozent Kürzung

Bürgergeld 2025: Harte Sanktionen bei abgelehnten Jobangeboten – bis zu 30 Prozent Kürzung
Seit Januar 2025 gelten verschärfte Regeln für das deutsche Bürgergeld – und damit auch strengere Sanktionen. Wer ein zumutbares Jobangebot ablehnt, muss nun mit Kürzungen rechnen. In einem Fall erhielt ein Mann aufgrund von Strafabzügen nur noch 40 Euro von seinen eigentlichen 563 Euro monatlichen Anspruch.
Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung führt die Ablehnung eines angemessenen Arbeitsplatzes nun zu einer Kürzung von 10 Prozent für einen Monat. Bei einem zweiten Verstoß verdoppelt sich die Sanktion auf 20 Prozent für zwei Monate, ein dritter Verstoß zieht eine 30-prozentige Kürzung für drei Monate nach sich. Diese Maßnahmen greifen bereits, bevor ein offizieller Bescheid ergeht.
Ziel der Verschärfungen ist es, die Einhaltung der Arbeitsvermittlungsvorgaben konsequenter durchzusetzen. Betroffene, die durch die Abzüge in finanzielle Not geraten, haben jedoch Unterstützungsmöglichkeiten: Jobcenter können etwa mit Lebensmittelhilfen oder Notfallzahlungen aushelfen, bis Streitfälle geklärt sind.

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Ein Mann erhält nur noch 40 statt 563 **Euro** – weil er ein Jobangebot ablehnte. Die Bundesregierung setzt auf harte **Prozent**-Abzüge, doch es gibt Auswege aus der Not.











