03 March 2026, 23:40

Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD bleibt vorerst nicht als extremistisch gebrandmarkt

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt BfV-Einstufung: AfD bleibt vorerst nicht als extremistisch gebrandmarkt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat kürzlich die Einstufung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) verschärft. Am 2. Mai 2025 stuft die Behörde die Partei von einem "Verdachtsfall" zu einem "gesicherten rechtsextremistischen Bestreben" hoch. Doch das Verwaltungsgericht Köln hat nun vorläufig eingelenkt und die Einordnung bis zur endgültigen Prüfung des Falls ausgesetzt.

Die Entscheidung bedeutet, dass das BfV die AfD vorerst nicht öffentlich als gesicherte extremistische Gruppe bezeichnen darf. Der Richterspruch folgt auf eine Klage der Partei selbst, die einen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstufung beantragt hatte.

Das BfV handelt auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes, das ihm erlaubt, Informationen zu sammeln, Bedrohungen zu überwachen und als Frühwarnsystem zu fungieren. Zu seinen Aufgaben gehören die Abwehr von Spionage sowie die Beobachtung extremistischer Bewegungen, die die Demokratie untergraben könnten. Allerdings verfügt die Behörde über keine polizeilichen Befugnisse, sondern konzentriert sich auf Observation und Bewertung.

Nach seinen internen Richtlinien klassifiziert das BfV Gruppen in einem gestuften System. Zunächst wird ein "Prüffall" eingeleitet, gefolgt von der Einstufung als "Verdachtsfall". Die höchste Stufe, der Status "gesichert extremistisch", löst umfassende nachrichtendienstliche Maßnahmen aus. Diese Einordnung kann für die betroffene Gruppe erhebliche gesellschaftliche und politische Folgen haben.

Die Hochstufung der AfD im Mai 2025 platzierte die Partei in dieser höchsten Kategorie. Noch bevor die Einstufung vollumfänglich wirksam wurde, beantragte die Partei jedoch eine einstweilige Verfügung. Das Kölner Gericht gab dem Antrag statt und untersagte dem BfV vorläufig, den Begriff öffentlich zu verwenden, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist. Ähnliche Verschärfungen betrafen auch Landesverbände der AfD, etwa in Brandenburg und Niedersachsen, wo die Behörden ihren Status im Februar 2026 zu "Beobachtungsobjekten von besonderer Bedeutung" hochstuften.

Der vorläufige Beschluss des Gerichts verhindert, dass das BfV die AfD bis zum Abschluss des Verfahrens öffentlich als "gesichert extremistisch" einordnet. Das Urteil hebt zwar nicht die interne Bewertung der Behörde auf, schränkt aber deren externe Wirkung ein. Eine endgültige Entscheidung wird zeigen, ob die Einstufung Bestand hat oder aufgehoben wird.

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