06 March 2026, 22:03

Zoll stoppt Schmuggler auf A44: BMW und verbotene Waffe im Transporter

Eine Gruppe von Polizisten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße und einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, unter einem klaren blauen Himmel mit Bäumen, Verkehrsampeln und Flaggen im Hintergrund.

Zoll stoppt Schmuggler auf A44: BMW und verbotene Waffe im Transporter

Zwei Männer wurden auf der Autobahn A44 angehalten, nachdem Zollbeamte unangemeldete Waren und eine Waffe in ihrem Transporter entdeckt hatten. Das Duo, das vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war, hatte einen gebrauchten BMW X6 sowie ein Wärmebildzielgerät für Gewehre nicht angemeldet. Die Behörden leiteten daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Waffengesetz ein.

Der Vorfall ereignete sich, als Beamte einen in Rumänien zugelassenen Transporter auf der A44 kontrollierten. Im Inneren fanden sie ein Wärmebildzielgerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, da es über eine Montageschiene für Schusswaffen verfügt. Zudem transportierte der Transporter einen gebrauchten BMW X6 mit defektem Turbolader, dessen Zollwert auf etwa 4.000 Euro geschätzt wurde.

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Der 45-jährige Fahrer und sein Beifahrer konnten für das Fahrzeug und die Ware keine ordnungsgemäßen Importdokumente vorlegen. Beide stehen im Verdacht, Steuern hinterzogen und gegen Waffengesetze verstoßen zu haben. Das Wärmebildzielgerät wurde daraufhin sofort beschlagnahmt.

Um ihre Reise fortsetzen zu können, beglichen die Männer ausstehende Einfuhrabgaben in Höhe von rund 3.250 Euro. Ein Gericht verlangte zudem die Hinterlegung einer Sicherheit von 4.000 Euro. Nach der Kontrolle ordnete die Staatsanwaltschaft Arnsberg an, dass die Zollbehörden weitere Ermittlungen durchführen sollen.

Obwohl die Zahl der bundesweit erfassten Schmuggeldelikte in den letzten Jahren gestiegen ist, gibt es keine öffentlich zugänglichen Daten zu Veränderungen beim illegalen Waffen- oder Zollhinterziehungsverkehr speziell auf der A44 zwischen 2021 und 2026.

Die beiden Männer durften nach Begleichung der Abgaben und der Sicherheitsleistung ihre Fahrt fortsetzen. Zoll und Staatsanwaltschaft prüfen den Fall nun auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen. Die Ermittlungen sollen klären, ob zusätzliche Strafen für die nicht deklarierte Waffe und die Steuervergehen verhängt werden.

Quelle