07 March 2026, 16:03

Ramadan-Konflikt in Kleve: Wenn Fastenregeln zu Streit zwischen Schülern führen

Eine Gruppe von Menschen auf einer Bühne, jeder hält einen Blumenstrauß und Urkunden in der Hand, im Hintergrund ein Bildschirm mit der Aufschrift "Yogyakarta Penang International School."

Schülestreit um das Fasten - Schulbehörde untersucht - Ramadan-Konflikt in Kleve: Wenn Fastenregeln zu Streit zwischen Schülern führen

Behörden in Nordrhein-Westfalen prüfen Berichte über Spannungen zwischen Schülern während des Ramadan. Die Auseinandersetzungen sollen an einer Gesamtschule in Kleve stattgefunden haben, wo es zwischen fastenden und nicht fastenden Schülern wegen Essen zu Konflikten kam. Offizielle Stellen betonten, dass kein Schüler gezwungen werden dürfe, gegen seinen Willen religiöse Praktiken zu befolgen.

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Die Vorfälle ereigneten sich in den vergangenen Wochen, als gläubige muslimische Schüler von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergangscheinfasten. Das Fasten zählt zu den fünf Säulen des Islam und verlangt den Verzicht auf Nahrung und Getränke während der Tageslichtstunden. Laut Berichten forderten einige der fastenden Schüler ihre Mitschüler auf, ihre Snacks wegzuwerfen und sich dem Fasten anzuschließen.

Nicht fastenden Schülern sollen daraufhin während der Pausen demonstrativ vor ihren Mitschülern gegessen haben. Ein Lehrer griff ein, indem er beide Gruppen anwies, sich voneinander abzuwenden, um die Spannungen zu verringern. Das Schulministerium in Düsseldorf bestätigte, die Vorwürfe ernst zu nehmen, und kündigte eine umfassende Untersuchung an.

Schulen in der Region sind verpflichtet, schnell zu handeln, wenn Schüler versuchen, religiöse Regeln anderen aufzuzwingen. Das Landesrecht verbietet ausdrücklich, Schüler zum Befolgen bestimmter religiöser Praktiken zu verpflichten. Bisher liegen jedoch keine offiziellen Zahlen vor, wie viele Schulen in diesem Jahr mit ähnlichen Konflikten konfrontiert waren.

Die Ermittlungen an der Schule in Kleve dauern noch an. Die Behörden wiederholten, dass die religiöse Ausübung eine persönliche Entscheidung jedes Schülers bleiben müsse. Verstöße gegen dieses Prinzip würden nach den geltenden Schulregeln geahndet.

Quelle