07 March 2026, 06:03

Freilaufende Hunde gefährden Wildtiere in Grevenbroich während der Brutzeit

Zwei Hunde laufen in einem bewaldeten Gebiet mit Pflanzen und Bäumen, mit Text am unteren Bildrand.

Freilaufende Hunde gefährden Wildtiere in Grevenbroich während der Brutzeit

Wildtiere in Grevenbroich sind während der Brutzeit zunehmend gefährdet – vor allem durch freilaufende Hunde

In der Zeit von März bis Mai sind bodennistende Vögel und Jungtiere besonders anfällig für Störungen. Die örtlichen Behörden haben klare Regeln erlassen, um den Artenschutz zu gewährleisten und gleichzeitig verantwortungsvolles Gassigehen in Wäldern und Feldern zu ermöglichen.

Die Brut- und Setzzeit der Wildtiere erstreckt sich von März bis Mai. In dieser Phase müssen Hunde in Wäldern und offenen Landschaften angeleint werden, um Stress oder Schäden für die Tierwelt zu vermeiden. Schon der Anblick oder Geruch eines Hundes kann Fluchtreflexe auslösen – mit der Folge, dass Nester verlassen oder Jungtiere von ihren Eltern getrennt werden.

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Strenge Vorschriften für Hundehalter in Grevenbroich Innerhalb von Ortschaften gilt generell Leinenpflicht. Auf Wegen in Wäldern und Feldern dürfen Hunde zwar frei laufen, müssen aber unter Kontrolle bleiben. Abseits der Wege – in bewaldeten Gebieten, auf Äckern oder Weiden – ist das Anleinen jedoch zwingend vorgeschrieben.

Zusätzliche Einschränkungen bringt das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalens mit sich: Bestimmte Rassen sowie als gefährlich eingestufte Hunde müssen in der Öffentlichkeit sowohl angeleint als auch maulkorbpflichtig sein. Zwar gibt es keine öffentlich zugänglichen Daten zu Vorfällen mit Wildtieren durch Hunde in den letzten Jahren, doch lokale Tierschutzorganisationen oder das städtische Umweltamt könnten solche Fälle erfassen.

Die Behörden betonen, dass das Verlassen der Wege mit Hunden strikt verboten ist. Wer dagegen verstößt, riskiert, Nester zu zerstören, Jungtiere von ihren Eltern zu trennen oder langfristige Schäden in Wildtierpopulationen zu verursachen.

Ausgleich zwischen Freizeitnutzung und Artenschutz Die Regelungen sollen den Spagat zwischen dem Bedürfnis von Hundehaltern nach Bewegung in der Natur und dem Schutz der Tierwelt in der kritischen Phase schaffen. Durch das Anleinen in sensiblen Bereichen und das Bleiben auf markierten Wegen lässt sich der Stress für brütende Tiere verringern. Wer sich daran hält, trägt dazu bei, dass sowohl Haustiere als auch Wildtiere sicher durch die Frühlingsmonate kommen.

Quelle