Artenschutz in Osterath: Warum Amprion und Behörden die Kreuzkröte gefährden
Lotta AlbrechtArtenschutz in Osterath: Warum Amprion und Behörden die Kreuzkröte gefährden
Die Aktionsgruppe Meerbusch für Tierrechte und Naturschutz hat schwere Vorwürfe gegen Amprion wegen des Umgangs mit dem Artenschutz bei Bauarbeiten in Osterath erhoben. Seit 2023 dokumentiert die Gruppe Mängel bei Schutzzäunen, die Amphibien und Reptilien vor Gefahren bewahren sollen. Ihre Erhebungen zeigen nun fehlerhafte Installationen und Verzögerungen bei der Fertigstellung der Barrieren.
Die Situation hat zu Konflikten zwischen der Aktionsgruppe, Amprion und der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein-Kreises Neuss geführt. Trotz wiederholter Anfragen nach Aufklärung wirft die Gruppe den Verantwortlichen vor, ihre Bedenken ignoriert oder ohne überzeugende Antworten abgetan zu haben.
Zwischen Ende Juni 2023 und Ende November 2025 registrierte die Aktionsgruppe Lücken und mangelhafte Montage beim Amphibien- und Reptilienschutzzaun. Amprion hatte zuvor erklärt, der Zaun sei bereits zum 31. März 2023 vollständig funktionsfähig gewesen – doch die Beweise der Gruppe widersprechen dieser Aussage. Die Verzögerungen und Mängel werfen Fragen zur Einhaltung des Artenschutzrechts auf.
Kritik übt die Gruppe auch an der fehlenden Anlage neuer Tümpel oder Mulden auf Amprions Ausgleichsfläche im Süden Osteraths. Diese Strukturen sind für die Kreuzkröte, eine streng geschützte und zu den am stärksten bedrohten Amphibien Mitteleuropas gehörende Art, überlebenswichtig. Ohne sie bleibt ihr Laichhabitat weiter gefährdet.
Als die Aktionsgruppe bei Amprion und der UNB nach Antworten suchte, erhielt sie ein stark geschwärztes Dokument – siebenereinhalb Seiten, auf denen sämtliche Fotos unkenntlich gemacht waren. Eine Überprüfung der behördlichen Angaben anhand der eigenen Aufnahmen war damit unmöglich. Sowohl Amprion als auch die UNB stellten daraufhin die Glaubwürdigkeit der Gruppen-Erhebungen infrage, was die Auseinandersetzungen weiter anheizte.
Die UNB räumte zwar die dokumentierten Verstöße ein und wies Amprion an, die Schutzzäune insbesondere an den Toren besser zu sichern. Weitere rechtliche oder verwaltungstechnische Konsequenzen wie Bußgelder oder Baustopp blieben jedoch aus. Zudem gaben weder Amprion noch die UNB bekannt, die zerstörten Laichgewässer der Kreuzkröte auf der Ausgleichsfläche "Im Siep" wiederherstellen zu wollen.
Angesichts der ausbleibenden Fortschritte hat die Aktionsgruppe mittlerweile eine Fachanwältin für Umweltrecht eingeschaltet. Als nächsten Schritt plant sie einen formellen Antrag an die UNB, um Amprions Einhaltung der Artenschutzvorgaben prüfen zu lassen.
Die Meerbuscher Aktionsgruppe setzt sich weiterhin für mehr Verantwortung beim Schutz bedrohter Arten während der Amprion-Bauarbeiten ein. Mit ihrer rechtlichen Initiative will sie eine Überprüfung der Zauninstallationen und der Maßnahmen zur Habitatwiederherstellung erzwingen. Stand Ende 2025 gibt es jedoch noch immer keine konkreten Pläne, um den Verlust der Laichgebiete der Kreuzkröte zu beheben.






