EuGH-Urteil: Ryanair muss bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen
Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Ryanair muss bei selbstverschuldeten Verspätungen zahlen
Zwei Passagiere fordern jeweils 400 Euro Entschädigung, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als drei Stunden Verspätung gelandet ist. Die Verzögerung ging auf eine Entscheidung der Ryanair zurück, die am Flughafen Köln/Bonn auf Reisende wartete, die in langen Sicherheitskontrollschlangen festsaßen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass Fluggesellschaften "außergewöhnliche Umstände" nicht als Rechtfertigung anführen können, wenn ihre eigenen Entscheidungen zu erheblichen Verspätungen führen.
Der Vorfall begann am Flughafen Köln/Bonn, wo das Sicherheitspersonal mit der hohen Passagierzahl überfordert war. Dadurch kam es zu ungewöhnlich langen Wartezeiten bei Check-in und Boarding für einen früheren Flug der bulgarischen Fluggesellschaft Ryanair. Statt pünktlich zu starten, entschied sich die Airline, auf die verspäteten Passagiere zu warten – was den Abflug um mehr als fünf Stunden verzögerte.
Diese Kettenreaktion zwang die Fluggesellschaft, alle nachfolgenden Flüge an diesem Tag umzuorganisieren. Einer davon, die Verbindung Düsseldorf–Varna, kam mit über drei Stunden Verspätung am Ziel an. Zwei Passagiere dieses Fluges reichten später eine Klage auf je 400 Euro Entschädigung ein und argumentierten, dass die freiwillige Entscheidung der Airline für ihre Verspätung verantwortlich sei.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gab ihnen recht und urteilte, dass die eigenständige Entscheidung der Fluggesellschaft, zu warten – und nicht das Gedränge am Flughafen –, der ausschlaggebende Faktor gewesen sei. Nach EU-Recht müssen Airlines Passagiere für Verspätungen von drei Stunden oder mehr entschädigen, sofern sie keine "außergewöhnlichen Umstände" nachweisen können, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Das Gericht präzisierte, dass freiwilliges Warten nicht als solche Ausnahme gilt.
Das Landgericht Düsseldorf muss nun prüfen, ob die Entscheidung von Ryanair tatsächlich eigenständig getroffen wurde. Falls dies bestätigt wird, muss die Airline die Entschädigung zahlen. Das Urteil ändert nichts an den bestehenden EU-Praktiken, wonach Fluggesellschaften bei selbstverschuldeten Verspätungen weiterhin für Verpflegung und Unterkunft aufkommen müssen. Allerdings könnten laufende Verhandlungen diese Regelungen bis 2026 anpassen.
Die Entscheidung des EuGH unterstreicht, dass Airlines für Verspätungen verantwortlich sind, die auf ihre eigenen betrieblichen Entscheidungen zurückgehen. Die Passagiere des Düsseldorf-Varna-Fluges könnten nun eine Entschädigung erhalten, sofern das Landgericht das EU-Urteil bestätigt. Die aktuellen EU-Vorschriften zu Verspätungsgrenzen und Passagierbetreuung bleiben vorerst unverändert.
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