Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025

Bundeskartellamt verhängt weniger Bußgelder im Jahr 2025
Bundeskartellamt verhängt 2025 deutlich weniger Bußgelder
Teaser: Das Bundeskartellamt hat 2025 deutlich weniger Bußgelder wegen Kartellverstößen verhängt – deutlich weniger als im Vorjahr.
22. Dezember 2025, 06:38 Uhr
Die deutsche Wettbewerbsbehörde Bundeskartellamt meldet für das Jahr 2025 einen deutlichen Rückgang der Bußgelder wegen Kartellvergehen. Die diesjährigen Strafen summierten sich auf rund 10 Millionen Euro – weniger als die Hälfte der 26 Millionen Euro, die 2024 verhängt wurden. Der Rückgang setzt eine Dekade mit stark schwankenden Zahlen fort, in der einige Jahre Bußgelder von über einer Milliarde Euro verzeichneten.
Der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, verwies auf die Schwierigkeiten, die strengen rechtlichen Anforderungen in Kartellverfahren zu erfüllen. Hohe Bußgelder hingen oft vom Zeitpunkt großer Ermittlungen ab. So zahlten Unternehmen 2019 beispielsweise 848 Millionen Euro, wobei der Großteil dieser Summe aus einem einzigen Fall der Preisabsprache unter Stahlproduzenten stammte.
In den vergangenen zehn Jahren variierten die Bußgelder stark. Den Höhepunkt gab es 2014 mit Strafen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Dagegen beliefen sich die Bußgelder 2023 auf nur 2,8 Millionen Euro, was unter anderem auf pandemiebedingte Verzögerungen bei Gerichtsverfahren zurückzuführen war. In diesem Jahr gehörte eine der wenigen nennenswerten Strafen zu einem Bußgeld in Höhe von 6 Millionen Euro gegen Sennheiser. Der Audioausrüster hatte Händler unter Druck gesetzt, die Ladenpreise zu erhöhen. Zudem erhielt die Behörde 2025 rund 600 anonyme Hinweise, zu laufenden Ermittlungen wurden jedoch keine Details bekannt. Kartellabsprachen bleiben nach deutschem Recht illegal. Die Behörden betonen, dass solche Praktiken den Wettbewerb verzerren und zu höheren Kosten für Verbraucher führen.
Die Zahlen für 2025 bestätigen den anhaltenden Rückgang der vergangenen Jahre. Mit nur 10 Millionen Euro an Bußgeldern liegt der Gesamtbetrag weit unter den Spitzenwerten aus früheren Jahren des Jahrzehnts. Die Durchsetzungstätigkeit des Bundeskartellamts bleibt eng mit dem Ausgang einzelner Verfahren verknüpft, was zu starken jährlichen Schwankungen bei den Strafzahlungen führen kann.

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