Streit um zweite Leichenschau: Bürokratie trifft auf religiöse Traditionen

Doppelte Obduktion für Auslandsüberstellung bleibt Pflicht - Streit um zweite Leichenschau: Bürokratie trifft auf religiöse Traditionen
In Deutschland ist eine politische Debatte über die Pflicht zu einer zweiten Leichenschau vor Beerdigung oder Einäscherung entbrannt. Die Opposition in Nordrhein-Westfalen (NRW) fordert die Abschaffung der Regelung, da sie unnötige Verzögerungen verursache und trauernde Familien – insbesondere solche mit Migrationshintergrund, die strenge religiöse Bestattungsriten befolgen – zusätzlich belaste.
Nach geltendem Recht schreibt NRW eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung oder der Überführung eines Verstorbenen ins Ausland vor. Diese zusätzliche Untersuchung muss innerhalb des zehn Tage umfassenden Zeitfensters für Bestattungen oder Kremationen abgeschlossen werden. Offiziell dient sie der Bestätigung der Todesursache und der Verbrechensprävention.
In allen Bundesländern ist eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung bereits Pflicht, wobei Bayern die Regelung 2025 einführen wird. Da Bestattungsvorschriften jedoch Ländersache bleiben, gibt es regionale Unterschiede. Kritiker monieren, dass die Prozedur oft medizinisch überflüssig sei und bürokratische Hürden schaffe. Für Angehörige verstorbener Migrantinnen und Migranten können die Verzögerungen mit religiösen Pflichten kollidieren: Sowohl im Islam als auch im Judentum ist eine schnelle Bestattung vorgeschrieben, doch das deutsche Recht sieht eine obligatorische 48-stündige Wartefrist vor jeder Beisetzung vor. Die zusätzliche Leichenschau kann die Freigabe des Leichnams weiter verzögern und erschwert so die rechtzeitige Überführung und Bestattung im Ausland. Die Bundesregierung hat Forderungen nach einer Abschaffung der zweiten Leichenschau zurückgewiesen und erklärt, es gebe weder eine rechtliche Grundlage noch eine Notwendigkeit für eine Änderung.
Der Streit verdeutlicht die Spannungen zwischen rechtlichen Abläufen und kulturellen Praktiken. Betroffene Familien sehen sich mit langen Wartezeiten konfrontiert, während die Behörden auf die forensische Notwendigkeit der Untersuchung pochen. Da es keine unmittelbaren Pläne zur Anpassung der Vorschrift gibt, bleibt das aktuelle System in ganz Deutschland vorerst bestehen.

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