Wer zahlt die Fehleinsätze der Rettungskräfte – und warum es 2025 noch keine Lösung gibt

Admin User
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Autos auf einer Straße mit vier Personen in der Nähe, Gebäude mit Fenstern im Hintergrund, Bäume und was aussehen wie Notfallwarndreiecke.

"Fehlalarme" bei der Notrufzentrale - Müssen Bürger die Kosten tragen? - Wer zahlt die Fehleinsätze der Rettungskräfte – und warum es 2025 noch keine Lösung gibt

In Deutschland hält die umstrittene Debatte an, wer die Kosten für Fehleinsätze nach Notrufen tragen soll. Bis 2025 gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung – die Entscheidung liegt weiterhin bei den einzelnen Bundesländern und Kommunen. Bürger müssen mit unerwarteten Rechnungen rechnen, während die Haushalte der Städte und Gemeinden die finanzielle Last kaum stemmen können.

Der Deutsche Städtetag, der die Interessen der Städte vertritt, fordert die Bundesregierung auf, eine Lücke im Sozialgesetzbuch zu schließen, um Abrechnungen für Vor-Ort-Behandlungen oder Arztbesuche zu ermöglichen. Er hat das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen aufgefordert, einzugreifen und mit den Krankenkassen eine Lösung zu verhandeln. Doch dem Land fehlen die rechtlichen Mittel, um die Versicherer zur Übernahme der Fehleinsatzkosten zu verpflichten.

Aktuell wird geschätzt, dass etwa jeder fünfte Notfalleinsatz in Nordrhein-Westfalen ein „Fehlalarm“ ist, bei dem Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Das Ministerium sieht keine rechtliche Grundlage, um diese Kosten künftig zu übernehmen. Würden die Kommunen die Last tragen, müssten sie jährlich mindestens 250 Millionen Euro aufbringen – eine Summe, die die lokalen Haushalte nicht schultern können. Nach geltendem Recht sind die Kommunen für die Finanzierung des Rettungsdienstes verantwortlich. Das Ministerium prüft mögliche Kompromisse, verfügt jedoch über keine landesweiten Daten zur Häufigkeit von Fehlalarmen.

Die Zukunft der Fehleinsatzkosten in Deutschland bleibt ungewiss. Während der Städtetag Änderungen im Sozialgesetzbuch fordert, erkennt das NRW-Gesundheitsministerium zwar die finanzielle Belastung der Kommunen an, hat aber keine rechtliche Handhabe, um die Krankenkassen in die Pflicht zu nehmen. Das Ministerium sucht nach Lösungsansätzen, doch ohne flächendeckende Daten könnte eine Lösung in weiter Ferne liegen.