Verfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft: Klage gegen Beschwerdestelle gescheitert

Admin User
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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

Polizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Verfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft: Klage gegen Beschwerdestelle gescheitert

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

Gericht weist Klage der Polizeigewerkschaft ab

  1. Dezember 2025, 11:22 Uhr

Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen die neue unabhängige Polizeibeschwerdestelle des Landes abgewiesen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt und bemängelt, dass die Unabhängigkeit der Beschwerdestelle nicht ausreichend gewährleistet sei. Das Gericht wies die Klage jedoch aus formalen Gründen ab.

Streitpunkt war die Unabhängige Polizeibeschwerdestelle NRW, die im Dezember 2025 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Die neue Behörde soll Beschwerden gegen Polizeibeamte untersuchen – parallel oder im Anschluss an strafrechtliche Ermittlungen.

Mit dem Urteil bleibt die Struktur der Kontrollinstanz unverändert. Beschwerden gegen die Polizei in Nordrhein-Westfalen werden weiterhin von der unabhängigen Stelle geprüft. Die Bedenken der Gewerkschaft hinsichtlich eines fairen Verfahrens bleiben damit vorerst ungeklärt.