Schwarzfahrer Jens C. kommt im November vorzeitig frei – dank NGO-Hilfe

Schwarzfahrer Jens C. kommt im November vorzeitig frei – dank NGO-Hilfe
Ein Berliner, der wegen wiederholten Schwarzfahrens inhaftiert war, wird in diesem Monat vorzeitig entlassen. Jens C. war zu 18 Monaten Haft für 17 einzelne Fälle von Beförderungserschleichung verurteilt worden. Seine Freilassung am 27. November erfolgt nach der Intervention einer lokalen NGO, die seine ausstehende Geldstrafe übernahm.
Jens C. hatte eine einjährige Haftstrafe sowie eine Geldbuße von 1.050 Euro erhalten, nachdem er mehrfach nach Paragraf 265a des deutschen Strafgesetzbuchs verurteilt worden war. Dieses Gesetz stuft Schwarzfahren als Straftat ein, die mit Geldstrafen oder Haft bestraft werden kann. Jährlich müssen sich etwa 8.000 bis 9.000 Menschen wegen solcher Verstöße verantworten – in fünf Prozent der Fälle endet dies mit einer Gefängnisstrafe.
Jens C. wird am 27. November nach Verbüßung des Großteil seiner Strafe aus der Haft entlassen. Sein Fall hat die Debatte über eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens neu entfacht. Angesichts wachsender politischer Unterstützung könnten Änderungen des Gesetzes Tausende betreffen, die unter dem aktuellen System verurteilt wurden.

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