NRW verlängert Unterbringung von Asylsuchenden – SPD spricht von reiner Symbolpolitik

Asylrecht: Land entlastet Kommunen von Unterbringungslast - NRW verlängert Unterbringung von Asylsuchenden – SPD spricht von reiner Symbolpolitik
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat den Aufenthalt von Asylsuchenden mit geringen Bleibeperspektiven in Landesunterkünften verlängert. Die SPD bezeichnete diesen Schritt jedoch als "Symbolpolitik ohne nachhaltige Entlastung". Das neue Gesetz, das bis 2030 gelten soll, ermöglicht es Asylbewerbern, deren Anträge als offensichtlich unbegründet oder unzulässig eingestuft werden, bis zu 24 Monate in Landesaufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Damit soll, so die Begründung der Landesregierung, die Belastung der Kommunen verringert werden. Die AfD versuchte, das Gesetz ohne Ausnahmen oder zeitliche Begrenzungen zu ändern, scheiterte damit jedoch. Ausnahmen gelten für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Geflüchtete mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Menschen mit Behinderungen und ältere Personen. Josephine Paul, die Flüchtlingsministerin des Landes, betonte, die Regierung erfülle damit ihre Pflicht, die Kommunen zu unterstützen und zu entlasten. Die verlängerte Unterbringung von Asylsuchenden mit geringen Bleibechancen bleibt bis 2030 in Kraft. Während die SPD die Maßnahme als symbolische Politik kritisiert, argumentiert die Landesregierung, sie werde die Kommunen entlasten. Das Gesetz sieht Ausnahmen für schutzbedürftige Gruppen vor.

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