Neues Selbstbestimmungsgesetz: Deutschland schützt transgeschlechtliche Personen vor Diskriminierung
Lotta AlbrechtNeues Selbstbestimmungsgesetz: Deutschland schützt transgeschlechtliche Personen vor Diskriminierung
Deutschland bereitet mit dem Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes neue rechtliche Schutzmechanismen für transgeschlechtliche Personen vor. Das geplante Gesetz, das erstmals 2020 vorgestellt wurde, soll veraltete Regelungen ersetzen und Verstöße gegen das Recht auf geschlechtliche Identität ahnden. Es reagiert damit auf die wachsende Anerkennung der Schäden, die durch vorsätzliches Misgendern oder Deadnaming entstehen.
Die Grünen brachten den Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes am 10. Juni 2020 ein. Voraussichtlich wird es in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten – vorausgesetzt, das Bundeskabinett billigt es bis Ende 2022. Das Gesetz würde das Transsexuellengesetz von 1981 ablösen und bestimmte Verstöße als Ordnungswidrigkeiten einstufe.
Laut Entwurf könnte die Verwendung des früheren Vornamens, Nachnamens oder der früheren Geschlechtszuordnung einer Person mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden – allerdings nur, wenn dies vorsätzlich oder fahrlässig geschieht. Unbeabsichtigte Fehler blieben straffrei. Der Gesetzentwurf anerkennt zudem, dass vorsätzliches Misgendern oder Deadnaming schädlich ist.
Ein jüngst verhandelter Fall vor dem Verwaltungsgericht Recklinghausen wies bereits in diese Richtung: Ein Gericht entschied, dass eine Nachbarin eine transgeschlechtliche Person nicht länger mit ihrem früheren Namen ansprechen darf. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, den Schutz der Anerkennung geschlechtlicher Identität zu stärken. Bei Verabschiedung würde es Geldbußen für vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße vorsehen. Die Regelung baut auf bestehende Urteile auf und soll die durch Misgendern oder Deadnaming verursachten Schäden verringern.
