Missverständlicher Brief löst Debatte über Abschiebepraxis in Niedersachsen aus
Jonas WagnerMissverständlicher Brief löst Debatte über Abschiebepraxis in Niedersachsen aus
Ein kürzlich veröffentlichter interner Brief der Aufnahmebehörde Niedersachsens hat für Verwirrung über Abschiebeverfahren gesorgt. Das an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gerichtete Schreiben skizzierte Vorgehensweisen für Fälle, in denen sich Betroffene gegen ihre Abschiebung wehren. Mittlerweile haben Beamte klargestellt, dass der Brief missverständlich formuliert war und keine Änderung der geltenden Praxis darstelle.
In dem Schreiben hieß es, dass Personen, die sich weigern, einen Abschiebeflug zu besteigen, oder sich gegen die Abschiebung sträuben, freigelassen werden könnten. Sie sollten anschließend selbstständig zu ihrer zugewiesenen Unterkunft reisen. Eine Sprecherin der niedersächsischen Aufnahmebehörde erklärte später jedoch, die Formulierung sei „extrem missverstanden und unpräzise“ gewesen. Es habe sich keinesfalls um eine generelle Anweisung gehandelt, unwillige Abschiebehäftlinge einfach freizulassen.
Nach den bestehenden Regelungen dürfen Betroffene nur dann in Gewahrsam genommen werden, wenn ein richterlicher Haftbefehl vorliegt. Fehlt dieser, müssen sie freigelassen und angewiesen werden, sich bei der zuständigen Ausländerbehörde zu melden. Die Sprecherin betonte zudem, dass gescheiterte Abschiebungen keine künftigen Abschiebeversuche hinfällig machen. Das Verfahren werde für diejenigen, die weiterhin abschiebepflichtig sind, einfach neu eingeleitet.
Mit der Klarstellung soll weiteren Fehlinterpretationen des Schreibens vorgebeugt werden. Die Behörden haben versichert, dass sich an den Abschiebeverfahren nichts ändere. Personen ohne richterlichen Haftbefehl würden zwar weiterhin auf freiem Fuß gesetzt, müssten sich aber an die Meldeauflagen halten.






