KI-Überwachung: Wie deutsche Bundesländer der Polizei neue Befugnisse geben

KI-Überwachung: Wie deutsche Bundesländer der Polizei neue Befugnisse geben
Mehrere deutsche Bundesländer weiten die Befugnisse der Polizei aus und ermöglichen damit den Einsatz von KI-gestützter Überwachung. Neue Gesetzesänderungen erlauben den Behörden, persönliche Daten für das Training kommerzieller Systeme wie Gesichtserkennung zu nutzen. Die Neuregelungen haben eine Debatte über Datenschutz und rechtliche Grenzen ausgelöst.
Nordrhein-Westfalen hat kürzlich eine Novelle des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Aktualisierung gestattet Beamten, persönliche Informationen – darunter Namen und Gesichtsaufnahmen – für das Training von KI-Überwachungssystemen zu verwenden. Dies ist Teil einer bundesweiten Bestrebung, künstliche Intelligenz in die Polizeiarbeit zu integrieren.
Auch Sachsen arbeitet an einem ähnlichen Gesetzesentwurf. Wird dieser verabschiedet, darf die Polizei Drohnen einsetzen, um ohne konkreten Verdacht Aufnahmen aus fahrenden Fahrzeugen anzufertigen. Zudem sieht der Vorschlag vor, Daten von Beschuldigten, Opfern und Zeugen für die Entwicklung von KI-Systemen zu nutzen. Kritiker bemängeln, dass es an klaren rechtlichen Schutzmechanismen fehlt.
Weitere Bundesländer wie Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin haben ebenfalls Fortschritte bei der Einführung vergleichbarer Instrumente gemacht. Der Trend zeigt eine zunehmende Abhängigkeit von KI in der Polizeiarbeit, wobei die genauen rechtlichen Anforderungen oft unklar bleiben.
Die Änderungen markieren einen Wandel hin zu einer KI-gestützten Polizeiarbeit in Deutschland. Persönliche Daten verschiedener Gruppen können nun für kommerzielle Überwachungssysteme weiterverwendet werden. Die langfristigen Auswirkungen auf den Datenschutz und die Polizeipraxis sind noch nicht absehbar.

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