Hürth reformiert Hundesteuer: Neue Gebühren ab 2026 in Kraft
Der Stadtrat von Hürth hat nach monatelanger Prüfung eine neue Hundesteuersatzung verabschiedet. Die überarbeiteten Regeln, die 2026 in Kraft treten, bringen Änderungen bei den Gebühren, Befreiungen und Definitionen mit sich. Die bisherigen Vorschriften waren seit dem Jahr 2000 unverändert geblieben.
Die aktualisierte Satzung wurde am 25. November 2025 beschlossen. Sie ersetzt die veraltete Fassung von 2000 durch präzisere Formulierungen und angepasste Steuersätze. Diese orientieren sich nun am Durchschnitt der anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis, liegen aber unter den höchsten Sätzen vergleichbarer Städte.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026. Besitzer mehrerer Hunde oder als gefährlich eingestufter Rassen müssen mit angepassten Abgaben rechnen, während Halter von Assistenzhunden künftig befreit sind. Die Entscheidung des Rates folgt einer gründlichen Überprüfung der 25 Jahre alten Regelung.






