Grundsteuer-Urteil erschüttert NRW-Kommunen: Solingen steht vor Neuregelung

Grundsteuer-Urteil erschüttert NRW-Kommunen: Solingen steht vor Neuregelung
Solingen – Die von den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen festgesetzten höheren Steuersätze zur Bemessung der Grundsteuer für gewerbliche Immobilien verstoßen gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Folglich sind alle darauf basierenden Grundsteuerbescheide rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 4. Dezember 2025. Die Nachricht hat in der "politischen Landschaft Solingens" für Wirbel gesorgt.
Ein aktuelles Gerichtsurteil bringt die Grundsteuerpolitik in Nordrhein-Westfalen durcheinander. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte am 4. Dezember 2025 die bisherigen Bewertungssätze für gewerbliche Immobilien für rechtswidrig. Die Entscheidung hat eine politische Debatte ausgelöst – insbesondere in Solingen, wo die Verantwortlichen nun ihre Vorgehensweise überdenken müssen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Städte wie Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen unangemessen hohe Steuersätze für Gewerbeimmobilien festgesetzt hatten. Diese Sätze verletzten demnach das verfassungsmäßige Gebot der Gleichbehandlung in der Besteuerung. Das Urteil lässt die Solinger Kommunalpolitiker nun im Unklaren, wie sie mit ihren eigenen Grundsteuerplänen weiter verfahren sollen.
Die Entscheidung zwingt die politischen Akteure in Solingen, ihre Steuerpolitik neu zu bewerten. Während die CDU für einen behutsamen Übergang plädiert, unterstützt die FDP die klare Linie des Gerichts. Die nächsten Schritte hängen nun von möglichen Berufungen und weiteren juristischen Prüfungen ab. Bis dahin müssen Grundstückseigentümer und lokale Behörden abwarten, wie sich die Änderungen konkret gestalten werden.

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