Grundsteuer in Mönchengladbach: Gericht kippt umstrittene Hebesätze für Gewerbeimmobilien

Admin User
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Ein Acker mit Wasserbewässerung im Vordergrund, ein Holzhaus, Bäume, Fahrzeuge auf einer Straße und ein Himmel im Hintergrund.

Grundsteuer in Mönchengladbach: Gericht kippt umstrittene Hebesätze für Gewerbeimmobilien

Neue Unsicherheit bei der Grundsteuer in Mönchengladbach

Anreißer Trotz ausdrücklicher Warnung des Stadtkämmerers beschloss der Stadtrat von Mönchengladbach unterschiedliche Steuersätze für Gewerbe- und Wohnimmobilien bei der neuen Grundsteuer. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat diese Differenzierung nun für rechtswidrig erklärt. Für Mönchengladbach hat das zwar zunächst keine direkten Folgen – doch das gesamte Modell steht nun auf dem Prüfstand.

Veröffentlichungsdatum 12. Dezember 2025, 10:51 Uhr

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Artikeltext Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft Fragen zur Grundsteuer-Praxis in Mönchengladbach auf. Die Stadt hatte für Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschiedliche Hebesätze festgelegt, doch eine Klage bringt dieses System nun ins Wanken. Zwar zwingt die Entscheidung die Kommune noch nicht zu Änderungen, doch sie stellt die Gerechtigkeit und künftige Berechnungsgrundlagen infrage.

Der Stadtrat von Mönchengladbach hatte sich – trotz Bedenken des Kämmerers Thore Eggert (FDP) – für getrennte Steuersätze für Wohnhäuser und Betriebe entschieden. Grundlage war eine landesrechtliche Regelung, die Spielräume bei der Festsetzung zulässt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte jedoch, dass die höheren Sätze für Gewerbeimmobilien gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Stadtargumentation, wonach fiskalische Notwendigkeiten die Differenzierung rechtfertigten, wies das Gericht als nicht ausreichend zurück.

Mit dem Urteil schwebt das Mönchengladbacher Steuermodell vorerst in der Schwebe. Akuter Handlungsbedarf besteht zwar nicht, doch eine mögliche Neuregelung könnte umfangreiche Verwaltungsarbeit und finanzielle Anpassungen nach sich ziehen. Die weitere Entwicklung hängt nun von rechtlicher Klarstellung durch höhere Instanzen ab.