Gericht kippt Grundsteuer für Garten: Finanzamt unterliegt vor Hausbesitzern

Gericht kippt Grundsteuer für Garten: Finanzamt unterliegt vor Hausbesitzern
Hausbesitzer zahlen Grundsteuer – für Bauland, der Garten ist es nicht: Gericht gibt Klägern gegen Finanzamt recht
Teaser: Die Hausbesitzer leben auf einem Wohngrundstück am Rand einer Siedlung im Außenbereich. Es geht um ein angrenzendes Grundstück.
Ein Bund von Hausbesitzern hat einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt über die Bewertung ihres Gartengrundstücks gewonnen. Streitpunkt war, ob das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche oder als potenzielles Bauland besteuert werden sollte. Das Finanzgericht gab den Eigentümern recht und hob die ursprüngliche Bewertung auf.
Der Konflikt begann, als das Finanzamt das 1.020 Quadratmeter große Grundstück als bebaubar einstuft. Die Behörden legten einen Bodenrichtwert von 90 Euro pro Quadratmeter zugrunde und behandelten es als Außenbereich mit zukünftigem Bebauungspotenzial. Die Hausbesitzer widersprachen: Das Land werde rein landwirtschaftlich genutzt – für Gartenbau, Hühnerhaltung und ökologische Zwecke.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Hausbesitzer für das Gartengrundstück deutlich weniger Grundsteuer zahlen müssen. Das Finanzamt muss die Bewertung nun nach dem landwirtschaftlichen Satz neu berechnen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten über die Grundstücksklassifizierung in der Region.

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