Gelsenkirchener Gericht kippt Grundsteuer für Gewerbeimmobilien in NRW-Städten

Gericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gelsenkirchener Gericht kippt Grundsteuer für Gewerbeimmobilien in NRW-Städten
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat die Grundsteuerregelungen in vier großen Städten Nordrhein-Westfalens für ungültig erklärt. Die Entscheidung hebt die Bewertungen für nicht zu Wohnzwecken genutztes Land in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen auf. Die Richter urteilten, dass die höheren Abgaben für Gewerbeimmobilien im Vergleich zu Wohngebäuden gegen das Gebot der Steuergerechtigkeit verstoßen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war die Erhöhung der Bewertungsmaßstäbe für gewerblich genutztes Land durch die Kommunen. Damit wollten die Behörden die niedrigeren Sätze für Wohnimmobilien ausgleichen und ihre Steuereinnahmen stabil halten. Das Gericht bewertete diesen Ansatz jedoch als rechtswidrig und bezeichnete ihn als rein fiskalisch motiviert, der gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße.
Das Urteil bedeutet, dass Unternehmen in den betroffenen Städten künftig keine unverhältnismäßig hohen Grundsteuern mehr zahlen müssen. Die Kommunalverwaltungen sind nun gezwungen, ihre Steuerpolitik an die Gleichheitsvorgaben des Gerichts anzupassen. Grundstückseigentümer, die von den bisherigen Sätzen betroffen waren, können in Kürze mit überarbeiteten Bescheiden rechnen.

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