Flug verpasst? So holen Sie sich Steuern und Gebühren zurück
Wer seinen Flug verpasst oder kurzfristig storniert, kann trotzdem einen Teil der Kosten zurückerhalten. Nach deutschem Recht haben Passagiere Anspruch auf die Erstattung von Steuern und Gebühren – selbst bei nicht rückerstattbaren Tickets. Diese Abgaben können mitunter höher ausfallen als der reine Ticketpreis.
Steuern und Gebühren werden erst fällig, wenn der Flug tatsächlich angetreten wird. Reist ein Passagier nicht, kann er die Rückerstattung dieser Beträge beantragen. Allerdings erfolgt die Erstattung nicht automatisch, sondern muss aktiv eingefordert werden.
Voraussetzung ist, dass alle Steuern und Gebühren im Endpreis separat ausgewiesen sind. Betroffene sollten die Airline schriftlich kontaktieren, am besten per E-Mail, um den Prozess in Gang zu setzen. Die Nutzung teurer Service-Hotlines kann dabei schnell mehr kosten als die erstattungsfähige Summe.
Wer unsicher ist, welche Ansprüche bestehen, findet Unterstützung: Tools wie die Flugärger-App des Verbraucherzentrale NRW oder der Online-Leitfaden des Europäischen Verbraucherzentrums klären über Rechte auf. Diese Angebote helfen Passagieren, ihre Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen.
Ein verpasster Flug oder eine spontane Stornierung bedeutet nicht zwangsläufig den Verlust des gesamten Ticketpreises. Wer Steuern und Gebühren zurückfordert, kann einen Teilbetrag erstattet bekommen – vorausgesetzt, er stellt einen schriftlichen Antrag. Der Prozess erfordert zwar Eigeninitiative, doch das Gesetz steht auf Seiten der Verbraucher.
