Elektronische Krankmeldung ab 2023: Was sich für Arbeitnehmer und Arbeitslose ändert
Lotta AlbrechtElektronische Krankmeldung ab 2023: Was sich für Arbeitnehmer und Arbeitslose ändert
Neue Regeln für die Krankmeldung treten 2023 in Kraft
Ab dem 1. Januar 2023 ändert sich das Verfahren zur Meldung von Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber rufen die Krankschreibungsdaten ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter künftig elektronisch ab. Beschäftigte müssen dann kein ärztliches Attest mehr in Papierform einreichen, bleiben aber verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber zu melden.
Für Kunden von Zeitarbeitsfirmen und Jobcentern gilt das bisherige System noch bis zum 1. Januar 2024 weiter. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) vorlegen – entweder digital über das eServices-Portal oder die BA-mobil-Kundenapp. Arbeitslose müssen die AUB bei ihrem Arzt anfordern, um den fortlaufenden Bezug von Leistungen zu sichern.
Auch Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen ihrer Agentur oder ihrem Träger bei Krankheit eine AUB vorlegen. Wird das Attest nicht eingereicht, kann dies zur vorübergehenden Einstellung der Leistungen führen.
Die Neuregelung vereinfacht die Meldung für Arbeitnehmer, behält aber für Zeitarbeitskräfte und Arbeitsuchende bis 2024 die bisherigen Anforderungen bei. Die digitalen Übermittlungsmöglichkeiten sollen den Prozess für diejenigen erleichtern, die weiterhin eine AUB einreichen müssen. Wer die Regeln einhält, stellt sicher, dass die Leistungen ohne Unterbrechung weitergezahlt werden.
