Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für Einbürgerung in Deutschland

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Nahaufnahme eines Ausweises mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein 1994 in Syrien geborener Mann scheiterte wiederholt mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft, nachdem die Behörden seinen Antrag abgelehnt hatten. Streitpunkt ist seine Weigerung, einen syrischen Pass zu beantragen, den die Behörden zur Überprüfung seiner Identität für notwendig erachten. Sein Fall gelangte nun vor das Bundesverwaltungsgericht, das ein früheres, für ihn günstiges Urteil aufhob.

Der Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt, hatte seinen Einbürgerungsantrag zunächst vom Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen abgelehnt bekommen. Die Behörde bestand darauf, dass er einen syrischen Pass vorlegen müsse, um seine Identität zweifelsfrei nachzuweisen – trotz seiner Ablehnung, diesen zu beantragen.

Das Urteil bedeutet, dass der Einbürgerungsantrag des Syrers nun erneut geprüft wird. Die Behörden werden bewerten, ob er die Voraussetzungen für die Vorlage alternativer Identitätsdokumente erfüllt. Die Entscheidung unterstreicht die Pflicht von Antragstellern, bei der Klärung ihrer Identität vollumfänglich mitzuwirken.