Bergisch Gladbach fehlen OGS-Plätze für 32 Erstklässler mit Rechtsanspruch
Lotta AlbrechtBergisch Gladbach fehlen OGS-Plätze für 32 Erstklässler mit Rechtsanspruch
Bergisch Gladbach steht vor Engpässen bei Offener Ganztagsschule (OGS) für Erstklässler
Im kommenden Schuljahr wird Bergisch Gladbach nicht genug Plätze in der Offenen Ganztagsschule (OGS) für alle angemeldeten Erstklässler anbieten können. Eltern hatten 185 Kinder für die Betreuung angemeldet, doch die Stadt kann den Bedarf nicht vollständig decken. Die Situation zeigt die anhaltenden Herausforderungen bei der Bereitstellung ausreichender Kinderbetreuung auf.
Besonders prekär ist die Lage an der GGS Moitzfeld, wo 13 Erstklässler mit einem gesetzlichen Anspruch auf einen Platz leer ausgehen werden. Stadtweit erhalten insgesamt 32 Kinder, die eigentlich einen Rechtsanspruch auf Betreuung hätten, keinen Platz – allein wegen begrenzter Kapazitäten. Ohne die bereits bestehende Randstundenbetreuung wäre die Lücke noch größer als die bereits gemeldeten 185 fehlenden Plätze.
Die Randstundenbetreuung, die derzeit an vier Grundschulen angeboten wird, erfüllt allerdings nicht die gesetzliche Vorgabe von acht Stunden täglicher Betreuung. Um die Situation zu entlasten, plant die Stadt, an der GGS Heidkamp eine verlängerte Betreuungszeit einzuführen. Dadurch sollen bis zu zehn zusätzliche Plätze entstehen – zu Kosten von 70 Euro pro Kind und Monat.
Das Problem ist jedoch ungleich verteilt: In Moitzfeld liegt die OGS-Abdeckungsquote bei nur 58 Prozent und damit deutlich unter dem städtischen Durchschnitt von 76,9 Prozent. Die Belastung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland sich auf ein neues Gesetz vorbereitet, das ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder vorsieht – beginnend mit den Erstklässlern.
Die geplanten Maßnahmen der Stadt werden zwar für etwas Entlastung sorgen, die Knappheit aber nicht vollständig beheben. Viele Familien werden weiterhin keinen Zugang zur Betreuung erhalten, auf die sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch hätten. Die Situation unterstreicht, wie dringend der Ausbau der Kapazitäten vor dem Inkrafttreten der bundesweiten Regelung ist.
