30 April 2026, 06:04

Zoll stoppt seltenes Kriegsfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2

Alter militärischer M3A1-Späherwagen im Museum ausgestellt, umgeben von anderen Fahrzeugen und Informationsanzeigen.

Zoll stoppt seltenes Kriegsfahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg auf der A2

Zollbeamte in Bielefeld beschlagnahmen seltenes Fahrzeug aus dem Zweiten Weltkrieg bei Routinekontrolle auf der A2

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Bei einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A2 haben Zollfahnder des Hauptzollamts Bielefeld ein seltenes Kettenfahrzeug aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs sichergestellt. Der 38-jährige Fahrer transportierte das unbewaffnete und ungepanzerte Gleiskettenfahrzeug von Norwegen nach Frankreich – ohne die erforderlichen Einfuhrundlagen.

Auslöser für die Kontrolle war ein kleiner Transporter mit norwegischem Anhänger, den die Beamten anhalten ließen. Im Anhänger entdeckten sie einen M29C Weasel, ein amphibisches Kettenfahrzeug, das ursprünglich in den USA während des Zweiten Weltkriegs produziert wurde. Der Mann, der von Norwegen nach Frankreich unterwegs war, verfügte zwar über eine Ausfuhrgenehmigung der norwegischen Behörden, jedoch fehlten ihm die notwendigen Zollpapiere für die Einfuhr in die EU.

Der Zoll schätzte den Wert des Fahrzeugs auf 12.500 Norwegische Kronen. Da dem Fahrer die erforderlichen Einfuhrdokumente fehlten, bestand der Verdacht auf Steuerhinterziehung – es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Um seine Reise fortsetzen zu können, musste der Mann eine Sicherheit von 700 Euro hinterlegen, die mögliche Einfuhrabgaben und Strafen abdecken soll.

Nach EU-Recht dürfen Reisende aus Drittländern Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Für Personen unter 15 Jahren gilt ein Freibetrag von 175 Euro, während Flug- oder Schiffsreisende bis zu 430 Euro abgabenfrei mitbringen dürfen. Bei Überschreitung dieser Grenzen müssen die Waren deklariert und Zollgebühren entrichtet werden.

Nach Hinterlegung der Kaution durfte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Nun prüfen die Zollbehörden, ob Einfuhrzölle oder Strafzahlungen fällig werden. Der Fall unterstreicht, wie wichtig die korrekte Dokumentation beim Transport hochwertiger Güter über EU-Grenzen ist.

Quelle