Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Freundin nach psychischer Krise
Jonas WagnerFreundin nach Beziehungskrise erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Freundin nach psychischer Krise
Ein 33-jähriger Mann ist wegen des Messerangriffs auf seine Freundin im Januar 2025, bei dem sie ums Leben kam, zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund sprach ihn des Totschlags schuldig, doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Tat waren mehrere persönliche Krisen vorausgegangen, darunter Jobverlust und extreme Eifersucht.
Der Angeklagte litt seit Jahren unter psychischen Problemen. Seine Beziehung zu der 32-jährigen Opferin verschlechterte sich, nachdem sie herausgefunden hatte, dass er Wochen zuvor seinen Job verloren hatte – eine Tatsache, die er vor ihr verheimlicht hatte. Zur gleichen Zeit begann sie eine neue Beziehung mit einem Kollegen, was seine Wut und Eifersucht weiter schürte.
Am Tag der Tat gestand der Mann, seine Freundin erstochen zu haben, nachdem sie ihn verlassen wollte. Nach der Bluttat blieb er noch drei Tage lang in ihrer gemeinsamen Wohnung in Bremerhaven, bevor die Polizei ihn festnahm. Bei der Festnahme schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zunächst wegen Mordes angeklagt. Das Gericht stufte die Anklage jedoch nach einer rechtlichen Prüfung auf Totschlag herab. Die Verteidigung argumentierte, dass seine langjährigen psychischen Probleme und emotionale Belastungen sein Handeln beeinflusst hätten.
Weitere Details über die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Kollegen seiner Freundin, die angeblich seine Eifersucht ausgelöst hatte, sind nicht bekannt geworden. Der Fall steht in keinem Zusammenhang mit anderen jüngeren Gewaltverbrechen, wie etwa den Vorfällen in Schweinfurt und Rethem, die auf unterschiedlichen Motiven beruhten.
Das Urteil sieht eine zehnjährige Haftstrafe vor, doch ein mögliches Rechtsmittel könnte das Ergebnis noch ändern. Der Fall verdeutlicht die Folgen unbehandelter psychischer Erkrankungen und die Eskalation häuslicher Konflikte. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.






