19 March 2026, 16:05

Windrad siegt gegen Gleitschirmclub: Gericht lehnt Eilantrag ab

Luftaufnahme einer Windturbine in einer grünen Wiese mit Bäumen, Häusern und Tieren in Irland.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windrad siegt gegen Gleitschirmclub: Gericht lehnt Eilantrag ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen verliert Rechtsstreit gegen Windrad in der Nähe seines Startplatzes

Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit seiner Klage gegen den Bau eines Windrads in der Nähe seines Startgeländes gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt seine Aktivitäten nicht gefährde. Damit kann der Bau trotz der Bedenken des Clubs hinsichtlich der Sicherheit nun fortgesetzt werden.

Der Verein mit Sitz im Hochsauerlandkreis hatte argumentiert, das Windrad stelle ein ernsthaftes Risiko für Piloten dar und schränke den Flugbetrieb ein. Das Gelände, das seit 1998 genutzt wird, verzeichnet jährlich rund eintausend Starts und zählt damit zu den frequentiertesten Fluggebieten der Region. Die geplante Windkraftanlage soll lediglich 550 Meter vom Startpunkt entfernt errichtet werden.

Das OVG wies die Einwände des Vereins zurück und stellte fest, dass dieser im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Zudem sah das Gericht keine Belege dafür, dass das Windrad die Zukunft des Vereins gefährden würde. Laut Urteil können Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde weiterhin sicher stattfinden.

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Trotz der Warnungen des Clubs vor Gefahren für den Luftraum bestätigten die Richter die Genehmigung für das Projekt. Das Urteil bezieht sich nicht auf mögliche weitere Windkraftvorhaben in der Region, da keine zusätzlichen Konflikte mit örtlichen Flugvereinen dokumentiert sind.

Mit der Ablehnung des Antrags kann das Windrad nun in der Nähe des langjährigen Startplatzes des Vereins gebaut werden. Die Entscheidung bestätigt, dass die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen und Beteiligungsverfahren ausreichen. Die Piloten müssen sich zwar an die neue Struktur anpassen, doch unter bestimmten Windbedingungen kann der Flugbetrieb fortgeführt werden.

Quelle