Verbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn beschlagnahmt – Ermittlungen eingeleitet
Lotta AlbrechtVerbotener Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn beschlagnahmt – Ermittlungen eingeleitet
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn beschlagnahmten am 11. Juli 2025 einen verbotenen Elektroschocker aus dem Gepäck eines Passagiers. Das Gerät, das im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen Marokkaners gefunden wurde, verfügte nicht über die vorgeschriebene Zulassung des Bundeskriminalamts (BKA). Die Behörden leiteten daraufhin ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.
Der Vorfall ereignete sich, als Beamte das Gepäck des Reisenden kontrollierten, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir in Marokko vorbereitete. In seinem aufgegebenen Koffer entdeckten sie einen Elektroschocker ohne die obligatorische BKA-Prüfplakette. Nach deutschem Recht gelten solche Geräte als verbotene Waffen.
Der Mann gab an, den Elektroschocker einem Freund mitnehmen zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Trotz seiner Angaben machte das Fehlen der erforderlichen Zulassung das Gerät illegal. Die Polizei beschlagnahmte die Waffe und leitete ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes (WaffG) ein.
Nach Abschluss der Ermittlungen durfte der Passagier seine Reise wie geplant fortsetzen.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Waffenvorschriften, insbesondere bei Gegenständen ohne offizielle Genehmigung. Der beschlagnahmte Elektroschocker bleibt vorerst in Polizeigewahrsam, während dem Mann nun mögliche rechtliche Konsequenzen wegen des Verstoßes drohen.






