Verbotene Kosmetik: Warum gefährliche Produkte trotz EU-Bann noch verkauft werden
Anna FuchsVerbotene Kosmetik: Warum gefährliche Produkte trotz EU-Bann noch verkauft werden
Deutsche Behörden prüfen jährlich rund 10.000 Kosmetikprodukte auf Sicherheit und korrekte Kennzeichnung. Dennoch gelangen verbotene oder schädliche Artikel immer wieder auf den Markt – selbst von bekannten Marken, die bereits mit dem Verkauf verbotener Stoffe auffielen. Untersuchungen zeigen: Selbst nach EU-weiten Verboten bleiben manche Produkte für Verbraucherinnen und Verbraucher erhältlich.
In den letzten zehn Jahren wurden über 4.000 Kosmetikartikel vom EU-Markt genommen, weil sie gesundheitliche Risiken bergen. Die Liste der verbotenen oder eingeschränkten Substanzen wird immer länger, darunter besonders bedenkliche Chemikalien wie PFAS (auch "Ewigkeitschemikalien" genannt) oder Hydrochinon – ein wahrscheinlicher krebserregender Hautaufheller. Trotz dieser Maßnahmen gibt es weiterhin Lücken bei der Durchsetzung der Vorschriften.
Eine Recherche von CORRECTIV ergab, dass drei verbotene Produkte, darunter ein Nivea-Rasierschaum mit dem Wirkstoff BMHCA (auch Lilial genannt), weiterhin online erhältlich waren. Ein Schwarzkopf-Glitzer-Haargel mit demselben verbotenen Inhaltsstoff konnte sogar noch im März 2023 erworben werden – obwohl BMHCA in der EU bereits seit 2019 verboten ist. Marken wie Schwarzkopf, Nivea und Schauma sahen sich in Deutschland bereits mit Verkaufsverboten konfrontiert.
Das Ausmaß des Problems ist enorm: 2025 durchsuchte die Europäische Kommission über 1,6 Millionen Websites und identifizierte mehr als 20.000 illegale Produkte, viele davon auf großen Handelsplattformen gelistet. Gleichzeitig wächst der Markt rasant – täglich kommen in Europa rund 800 neue Kosmetikartikel auf den Markt, insgesamt sind bereits etwa 600.000 erhältlich.
Regulatorische Änderungen könnten bevorstehen: Am 15. April 2026 stimmt die EU über die "Chemikalien-Omnibus"-Novelle ab, die die zulässige Verkaufsfrist für verbotene Produkte von 18 Monaten auf bis zu sechs Jahre verlängern könnte.
Trotz verschärfter Vorschriften erreichen schädliche Kosmetikprodukte weiterhin über Online-Schlupflöcher und Verzögerungen bei der Kontrolle die Verbraucher. Die anstehende EU-Abstimmung könnte die Fristen, in denen verbotene Waren im Handel bleiben dürfen, weiter anpassen. Bis dahin stehen Behörden und Verbraucherschützer vor der Herausforderung, mit einem rasant wachsenden Markt und einer stetig länger werdenden Liste verbotener Substanzen Schritt zu halten.






