Syrer zahlt 1.200 Euro Strafe direkt an Grenze – und entgeht Haftbefehl
Ein 28-jähriger Syrer wurde am Sonntagabend von der Bundespolizei bei der Einreise aus den Niederlanden nach Deutschland angehalten. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Betrugs vorlag – entweder eine unbezahlte Geldstrafe oder eine Ersatzfreiheitsstrafe drohten.
Der Vorfall ereignete sich um 21:00 Uhr am 9. Februar 2025. Im Rahmen einer routinemäßigen Grenzkontrolle stoppten die Bundesbeamten den Mann. Dabei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau einen offenen Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte.
Der Mann schuldete eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro wegen Betrugs. Hätte er diese nicht beglichen, wäre eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe fällig geworden. Um die Inhaftierung abzuwenden, zahlte er den Betrag noch vor Ort an die Beamten.
Mit der Begleichung der Strafe erlosch der Haftbefehl. Die Polizei bestätigte, dass die vollständige Summe entrichtet wurde, bevor der Mann seine Reise fortsetzen durfte. Weitere rechtliche Schritte wurden nicht eingeleitet.






