14 January 2026, 18:41

Schweinehalter hetzen gegen Januar-Fristen – was jetzt zu tun ist

Ein aufgeschlagenes Buch mit Illustrationen von Schweinen, Hühner und anderen Bauernhoftieren, mit Text auf der linken Seite.

Schweinehalter hetzen gegen Januar-Fristen – was jetzt zu tun ist

Deutsche Schweinehalter stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zwischen dem 1. und 15. Januar müssen sie wichtige Daten an die HI-Tier-Nutztierdatenbank, die Antibiotika-Datenbank (TAM) sowie an den jeweiligen Tierseuchenkasse ihres Bundeslandes übermitteln. Wer die Fristen versäumt – selbst bei Nullmeldungen –, riskiert den Verlust von Subventionen oder den Ausschluss aus Tierschutzprogrammen.

Die erste Frist endet am 14. Januar für die Meldungen an die TAM. Landwirte müssen ihre Produktionsart sowie die Bestandszahlen aus der zweiten Jahreshälfte 2025 angeben. Meldepflichtig sind Betriebe mit mindestens 250 Mastschweinen oder Ferkeln bzw. 85 Zuchtsauen oder Sauen mit Ferkeln. Selbst Höfe, die am 1. Januar keine Schweine halten, müssen eine Nullmeldung abgeben, um förderfähig zu bleiben.

Parallel dazu verlangt das HI-Tier-Register bis zum 15. Januar eine jährliche Bestandsaufnahme – basierend auf den Zahlen vom 1. Januar. Dies betrifft alle Schweinehalter, unabhängig von der Betriebsgröße. Gleichzeitig müssen Landwirte Meldungen an die Tierseuchenkasse ihres Bundeslandes abgeben, wobei die Fristen variieren: In Bayern endet die Meldefrist am 31. Januar, in Nordrhein-Westfalen erst am 15. Februar. Die genauen Termine für die Jahre 2023 bis 2027 sind in den jeweiligen Landesverordnungen oder auf den Websites der regionalen Tierseuchenkassen nachzulesen.

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Darüber hinaus müssen Teilnehmer der Initiative Tierwohl (ITW) ihre jährlichen Kontrollen zu Stallklima und Trinkwasserqualität durchführen, um im Programm zu bleiben. Ab 1. Januar 2026 verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem zudem die Biosicherheitsanforderungen. Gleichzeitig wechselt die TAM-Meldung dann auf einen jährlichen Rhythmus – die Daten sind künftig bis zum 14. Januar des Folgejahres zu übermitteln.

Die kommenden Wochen sind für Schweinehalter entscheidend, um die sich überschneidenden Meldepflichten fristgerecht zu erfüllen. Versäumte Fristen – selbst bei Nullmeldungen – können zu Subventionsverlusten oder dem Ausschluss aus Förderprogrammen führen. Bundesland-spezifische Regelungen und die anstehenden Verschärfungen der Biosicherheit erhöhen die Komplexität zusätzlich.