Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft

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Ein gelber Schulbus steht vor einem Backsteingebäude mit Fenstern.

Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft - Richterentscheid zum Messerangriff in Siegen tritt in Kraft

Überschrift: Urteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig

Teaser: Urteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig

Vorspann: Urteil im Siegen-Bus-Messerangriff rechtskräftig

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Eine 32-jährige Frau ist wegen eines Messerangriffs in einem Pendelbus auf dem Weg zum Siegen-Stadtfest 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig und folgt ihrer Verurteilung wegen dreifachen versuchten Mordes mit Vorsatz. Die Angreiferin, die in den Gerichtsakten anonym bleibt, verübte die Tat nur eine Woche nach der tödlichen Messerattacke in Solingen.

Der Angriff ereignete sich, als die Frau drei junge Männer mit einem Klappmesser in den Hals stach. Fahrgäste an Bord – darunter zwei Frauen und ein Mann – griffen ein, übermannen sie und entwaffneten sie. Ermittlungen ergaben später, dass die Täterin aus tiefer Verzweiflung handelte und mit der Tat auf ihr persönliches Leid aufmerksam machen wollte.

Im Verlauf des Prozesses wurde festgestellt, dass bei ihr eine mittlere psychische Erkrankung diagnostiziert worden war. Dennoch stuften die Richter sie als voll schuldfähig ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies kürzlich ihre Revision zurück und bestätigte damit das ursprüngliche Urteil ohne weitere Rechtsmittel. Der Vorfall ereignete sich in einer angespannten Atmosphäre, nur kurz nach den tödlichen Angriffen in Solingen. Die Behörden haben den Namen der Frau nicht veröffentlicht; in offiziellen Dokumenten wird sie weiterhin als „32-jährige Angreiferin“ geführt.

Die lebenslange Haftstrafe ist das endgültige juristische Ergebnis des Falls. Die Täterin wird weiterhin inhaftiert bleiben, ohne Möglichkeit weiterer Rechtsmittel. Das Eingreifen der anwesenden Fahrgäste während des Angriffs verhinderte schwerere Verletzungen und war entscheidend, um die Tat zu stoppen.