Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück
Miriam KönigNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht eine Baugenehmigung, die einen Teil einer alten Druckerei in eine Wohnung umwandeln soll.
Der Konflikt begann, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung klagte. Die Theaterbetreiber argumentierten, ihre Aktivitäten seien bereits durch bestehende Rechte geschützt, und die Umnutzung werde Anwohner durch übermäßigen Lärm belästigen. Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Münster dem Verein zunächst recht und stoppte die Genehmigung wegen Bedenken hinsichtlich der Lärmbelastung.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied später jedoch, dass die Münstersche Begründung nicht ausreichend fundiert sei. Der Fall wurde nun an das Gericht in Münster zurückverwiesen, um die Beweislage eingehender zu prüfen.
Aus öffentlichen Unterlagen geht hervor, dass seit der Genehmigung der Wohnraumumnutzung im Jahr 2025 keine nachweisbaren Auswirkungen auf das Nachbarschaftsverhältnis dokumentiert sind. Das Gelände der ehemaligen Druckerei bleibt weiterhin Schauplatz des Rechtsstreits – eine endgültige Lösung ist noch nicht in Sicht.
Das Oberverwaltungsgericht Münster muss den Streit nun erneut prüfen, bevor eine abschließende Entscheidung fallen kann. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob die Umwandlung in Wohnraum voranschreiten darf oder ob die Theateraktivitäten Vorrang haben. Beide Seiten warten auf die weiteren juristischen Schritte.






