Polizei Dortmund deckt massive Verstöße bei E-Scootern und E-Bikes vor Schulen auf
Miriam KönigPolizei Dortmund deckt massive Verstöße bei E-Scootern und E-Bikes vor Schulen auf
Dortmunder Polizei kontrolliert frühmorgens an mehreren weiterführenden Schulen
Bei einer frühmorgendlichen Kontrollaktion zwischen 7 und 9 Uhr überprüfte die Dortmunder Polizei die Einhaltung der Vorschriften für E-Scooter und E-Bikes an mehreren Schulen. Dabei deckten die Beamten zahlreiche Verstöße auf – sowohl bei Schülerinnen und Schülern als auch bei Erwachsenen.
Ein 12-jähriger Junge war mit einem E-Bike unterwegs, das über einen nicht zugelassenen Gasgriff verfügte. Zudem war die Höchstgeschwindigkeit des Fahrrads nicht deutlich gekennzeichnet – ein Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen. Die Polizei beschlagnahmte außerdem fünf E-Scooter, die von Kindern unter 14 Jahren genutzt wurden, und leitete in sechs weiteren Fällen Ermittlungen gegen Eltern oder Erziehungsberechtigte ein.
An vier Schulen fanden gezielte Kontrollen statt, während an einer fünften Schule präventive Maßnahmen im Vordergrund standen. Besonders häufig wurde das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen beanstandet, was Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet. Ein weiteres wiederkehrendes Problem war das Mitfahren zu zweit auf einem E-Scooter – eine Praxis, die schwere Verletzungen zur Folge haben kann.
Ein 31-jähriger Mann musste seinen Führerschein abgeben, nachdem er unter Drogeneinfluss einen E-Scooter gegen die Fahrtrichtung gesteuert hatte. Sechs Strafanzeigen gab es zudem wegen fehlender Pflichtversicherung für E-Scooter. Weitere Bußgelder wurden für Falschparken und Verstöße gegen die Gurtpflicht verhängt, darunter ein Fall, in dem ein Kind nicht ordnungsgemäß gesichert war.
Die Aktion zeigte, wie häufig gegen Verkehrsregeln und E-Scooter-Vorschriften im Umfeld von Schulen verstoßen wird. Wo nötig, wurden Fahrzeuge beschlagnahmt, Anzeigen erstattet und Strafen verhängt. Die Behörden wiesen darauf hin, dass E-Scooter ausschließlich auf Radwegen oder Straßen – nicht jedoch auf Gehwegen – erlaubt sind.






