29 April 2026, 00:15

NRW will Bundeswasserrecht ändern – für mehr schwimmende Solaranlagen

Luftaufnahme eines große Gebäudes mit Solarpanelen auf dem Dach, umgeben von Fahrzeugen, Bäumen, Gras, Masten und Hühgeln sowie einem klaren blauen Himmel; das Gebäude ist Deutschlands erste solarbetriebene Fabrik.

NRW will Bundeswasserrecht ändern – für mehr schwimmende Solaranlagen

Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um schwimmende Solaranlagen voranzutreiben

Das Land setzt sich für eine Lockerung strenger Vorschriften ein, die derzeit begrenzen, wie viel Fläche eines Gewässers mit Solarmodulen bedeckt werden darf. Behördenvertreter argumentieren, dass diese Beschränkungen großflächige Projekte ohne erkennbaren ökologischen Nutzen behindern.

Im Fokus steht Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), der die Abdeckung von Gewässern mit Solarpanels auf 15 Prozent der Wasseroberfläche begrenzt. Zudem gilt eine verpflichtende 40-Meter-Pufferzone zum Ufer. Nordrhein-Westfalen hält diese Regeln für unnötige Hürden, die nicht immer dem Schutz aquatischer Ökosysteme dienen.

Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) unterstützt den Vorstoß und verweist auf das Potenzial in Regionen wie dem Niederrhein. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW hatte Krischer bereits im Januar Empfehlungen vorgelegt, in denen flexiblere Ausnahmen je nach örtlichen Gegebenheiten gefordert werden.

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Aktuell sind in NRW sechs schwimmende Solarkraftwerke in Betrieb. Die größte Anlage mit 5,6 Megawatt Leistung in Bislich beweist die Machbarkeit der Technologie. Unterdessen stieg der Marktpreis für Solarstrom im Oktober 2025 auf fast sieben Cent pro Kilowattstunde – der dritthöchste Wert in diesem Jahr.

Der Antrag, der nun im Bundesrat beraten wird, zielt darauf ab, die Abdeckungsgrenzen zu erhöhen und Einzelfallregelungen zu ermöglichen. Befürworter betonen, dass dies den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen würde, ohne Umweltstandards zu gefährden.

Bei einer Zustimmung könnten die Änderungen den Weg für weitere großflächige schwimmende Solaranlagen in ganz Deutschland ebnen. Der Vorstoß Nordrhein-Westfalens erfolgt vor dem Hintergrund steigender Marktwerte für Solarstrom und einer wachsenden Nachfrage nach sauberer Energie. Die Bundesregierung wird die vorgeschlagenen Regelanpassungen nun prüfen.

Quelle