NRW verschärft Öko-Regeln für Freiflächen-Solarparks – was das für Bauherren bedeutet
Lotta AlbrechtNRW verschärft Öko-Regeln für Freiflächen-Solarparks – was das für Bauherren bedeutet
Nordrhein-Westfalen legt neue Richtlinien für die ökologische Bewertung von Freiflächen-Solaranlagen vor
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat neue Leitlinien für die Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Solarparks auf Freiflächen veröffentlicht. Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz (LANUV) hat die Regeln erarbeitet, um Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Bundesland zu vereinheitlichen. Der Schritt erfolgt im Rahmen der Bestrebungen des Landes, seine Solarkapazitäten in den kommenden Jahrzehnten deutlich auszubauen.
Die Richtlinien führen ein Punktesystem von null bis fünf ein, mit dem verschiedene Bereiche einer Solaranlage bewertet werden. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten null Punkte und erfordern einen vollständigen ökologischen Ausgleich. Teilversiegelte Bereiche, etwa Schotterwege, werden mit einem Punkt bewertet.
Die Flächen direkt unter den Solarmodulen erreichen in der Regel ebenfalls einen Punkt und werden damit gleichbewertet wie Schotterflächen. Die Bewertung der Zwischenräume zwischen den Modulreihen variiert je nach geplanter Nutzung als Lebensraum; hier werden Abzüge von 0,5 bis 1 Punkt vorgenommen. Um die ökologische Verträglichkeit zu verbessern, empfiehlt die Behörde Reihenabstände von mindestens fünf Metern, eine Aufständerung der Modultische auf 0,8 Meter oder höher sowie den Einsatz von reflexionsarmen, lichtdurchlässigen Paneelen.
Ziel der Leitlinien ist es, eine einheitliche Vorgehensweise bei Ausgleichsmaßnahmen in ganz Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Allerdings hat der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) Bedenken geäußert. Der Verband hinterfragt die wissenschaftliche Fundierung des Punktesystems und warnt, dass strengere Ausgleichsregeln die Wirtschaftlichkeit vieler Solarprojekte gefährden könnten.
Aktuell verfügt das Land über eine installierte Photovoltaik-Leistung von 13,21 Gigawatt. Die Pläne sehen einen Ausbau auf 21 bis 27 Gigawatt bis 2030 und auf 50 Gigawatt bis 2040 vor.
Die neuen Regeln bieten Solarpark-Entwicklern zwar klare Kriterien, stellen sie aber auch vor strengere ökologische Anforderungen. Projekte könnten dadurch höhere Ausgleichskosten verursachen, was ihre Machbarkeit beeinträchtigen könnte. Die ehrgeizigen Ziele des Landes im Bereich erneuerbarer Energien bleiben bestehen – mit einer deutlichen Expansion in den nächsten zwei Jahrzehnten.






