29 March 2026, 10:05

NRW verhängt harte Regeln gegen Afrikanische Schweinepest in drei Kreisen

Plakat betitelt "Der Landkreis Wilts, das Gesetz über ansteckende Tierkrankheiten von 1878" mit Hinweis auf Schweinefieberinfektion.

NRW verhängt harte Regeln gegen Afrikanische Schweinepest in drei Kreisen

Strenge Maßnahmen in drei Kreisen Nordrhein-Westfalens gegen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest

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In drei Landkreisen Nordrhein-Westfalens gelten nun scharfe Auflagen, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einzudämmen. Da sich das Virus in deutschen Wäldern ausbreitet, haben die Behörden strenge Beschränkungen für Besucher und die Abfallentsorgung verhängt. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro rechnen.

In den betroffenen Regionen – den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerland – gelten Notfallrichtlinien. Waldbesucher müssen sich auf markierten Wegen bewegen, Hunde anleinen und das Sammeln von Pilzen unterlassen. Das Wegwerfen von Lebensmittelabfällen, insbesondere von Fleisch, ist verboten, da diese das Virus übertragen und Wildschweine anstecken können.

Spezialeinsatzteams mit Spürhunden und Drohnen haben bereits rund 100 Quadratkilometer Waldfläche durchkämmt. Um die Ausbreitung einzudämmen, errichteten die Behörden 114 Kilometer Schutzzäune um eine Kernzone von etwa 143.000 Hektar. Ziel ist es, das Virus zu isolieren und zu verhindern, dass es auf Hausschweinbestände übergreift.

Das Agrarministerium betont, wie wichtig es ist, Abfälle in geschlossenen Behältern zu entsorgen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Geldstrafen zwischen 30 und 25.000 Euro geahndet. Seit August 2023 wurden keine weiteren Maßnahmen über die Besucherbeschränkungen hinaus bekannt gegeben.

Die Einschränkungen bleiben so lange in Kraft, bis der Ausbruch unter Kontrolle ist. Die Behörden überwachen das Gebiet weiterhin, um eine Ausbreitung der Krankheit auf landwirtschaftliche Betriebe zu verhindern. Die Einhaltung der Regeln ist entscheidend, um eine weitere Verseuchung zu verhindern.

Quelle