NRW-Polizei setzt als erstes Bundesland komplett auf digitale Aktenführung
Lotta AlbrechtNRW-Polizei setzt als erstes Bundesland komplett auf digitale Aktenführung
Nordrhein-Westfalens Polizei stellt komplett auf digitale Akten um
Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat die Nutzung von Papierakten beendet und ist vollständig auf elektronische Fallakten umgestiegen. Die Umstellung trat am 24. März in Kraft und ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsoffensive der deutschen Strafverfolgungsbehörden. Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Bundesländer das neue System gemäß den Vorgaben der Strafprozessordnung einführen.
Die Maßnahme basiert auf den gesetzlichen Anforderungen der §§ 32–32f der deutschen Strafprozessordnung (StPO), die einen vollständigen Wechsel zur digitalen Aktenführung innerhalb der nächsten zwei Jahre vorsehen. Nordrhein-Westfalen hat die Frist bereits übertroffen, indem es 2022 die Plattform Internetwache einführte. Dieses Online-Tool ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Straftaten zu melden und Informationen bequem von zu Hause aus einzureichen.
Mit der Einführung der elektronischen Akten können Bürger nun Dokumente digital versenden und empfangen. Zudem entfällt der physische Transport von Akten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften. Behörden erwarten dadurch Zeitersparnis, Kostensenkungen und eine Entlastung des Verwaltungsaufwands.
Das Land geht mit der frühzeitigen Umsetzung dem bundesweiten Zeitplan voraus. Andere Bundesländer müssen bis zur Frist 2026 nachziehen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Das digitale Aktenmanagement vereinfacht die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Bearbeitung von Beweismitteln und Unterlagen. Bürger profitieren von schnelleren Meldewegen und einem effizienteren Austausch von Dokumenten. Die Umstellung markiert einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des deutschen Strafjustizsystems.






