NRW-Gehaltsreform für Lehrer: Warum die Kritik an A13-Einstieg wächst
Lotta AlbrechtNRW-Gehaltsreform für Lehrer: Warum die Kritik an A13-Einstieg wächst
Geplante Gehaltsreform für Lehrer in Nordrhein-Westfalen stößt auf Widerstand
Eine geplante Gehaltsreform für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen sorgt für Kritik von Gewerkschaften und Oppositionsparteien. Ab August 2026 sollen alle neuen Lehrer direkt in die höhere Besoldungsstufe A13 eingruppiert werden – ein Gehaltsniveau, das bisher nur Gymnasiallehrern vorbehalten war. Kritiker monieren jedoch, dass die Änderungen langjährige Probleme bei den Aufstiegschancen und Führungsgehältern ignorieren.
Ziel der Landesregierung ist es, mit höheren Einstiegsgehältern mehr Bewerber für Grund- und weiterführende Schulen zu gewinnen. Aktuell sind rund 1.200 Leitungs- und Stellvertreterstellen in der Region unbesetzt. Die SPD führt diesen Mangel direkt auf fehlende finanzielle Anreize für zusätzliche Verantwortung zurück.
Gewerkschaften warnen, dass ohne eine grundlegende Reform der Gehaltsstrukturen für Schulleitungen und Beförderungspositionen bis 2027 die Motivation der Lehrkräfte weiter sinken werde. Viele, die bereits Funktions- oder Führungsaufgaben übernommen haben, könnten künftig kaum noch Gehaltssteigerungen erhalten – mit der Folge, dass Einstiegsgehälter denen erfahrenerer Kollegen entsprechen. Dies drohe, die Positionen komplett abzuwerten, so die Gewerkschaften.
Auch die Opposition übt scharfe Kritik: Die Reform mache Führungspositionen nicht attraktiver. Fehlende klare Gehaltsunterschiede zwischen Standard- und Aufstiegsstellen könnten die Personalnot sogar verschärfen. Zudem fordern die Gewerkschaften verlässliche Karrierewege und stärkere Haushaltsgarantien, um künftige Gehaltskonflikte zu vermeiden.
Die Kontroverse offenbart tiefere Sorgen um die Bindung von Lehrkräften an den Beruf. Ohne Anpassungen bei den Führungsgehältern befürchten Gewerkschaften, dass erfahrene Pädagogen zusätzliche Verantwortung meiden – und Schulen so in Schlüsselpositionen unterbesetzt bleiben.
Die Reform tritt am 1. August 2026 in Kraft, doch ihre Auswirkungen auf die vakanten Führungsstellen sind ungewiss. Gewerkschaften und Opposition bestehen weiterhin auf separate Gehaltsstufen für Beförderungspositionen, um weitere Demotivation zu verhindern. Die Landesregierung hat auf die Forderung nach einer Überprüfung der Funktions- und Führungsgehälter bis 2027 bisher nicht reagiert.






