NRW entlastet Ehrenamtliche mit höheren Freibeträgen und weniger Bürokratie
Anna FuchsNRW entlastet Ehrenamtliche mit höheren Freibeträgen und weniger Bürokratie
Ehrenamtliche und gemeinnützige Vereine in Nordrhein-Westfalen profitieren von mehr finanzieller Freiheit und weniger Bürokratie. Seit Januar erleichtern neue Steuerregelungen die Arbeit von Engagierten: Freibeträge wurden erhöht, Antragsverfahren vereinfacht und die Verwendung von Mitteln flexibler gestaltet. Rund fünf Millionen Ehrenamtliche und 100.000 Vereine im Land können von den Änderungen profitieren.
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale für ehrenamtliche Lehrkräfte und Betreuer wurde auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben. Gleichzeitig stieg der Freibetrag für allgemeines Ehrenamt auf 960 Euro jährlich. Die Anpassungen sollen die finanzielle Belastung für diejenigen verringern, die ihre Zeit unentgeltlich einbringen.
Auch für gemeinnützige Organisationen gibt es weniger Hürden: Die Grenze für steuerfreie wirtschaftliche Aktivitäten wurde auf 50.000 Euro erhöht. Vereine mit Jahreseinnahmen bis zu 100.000 Euro müssen ihre Mittel nicht mehr sofort verwenden. Zudem dürfen sie nun ohne Risiko für ihren Gemeinnützigkeitsstatus frei in Photovoltaikanlagen investieren.
Wer Unterstützung bei der Umsetzung der Neuerungen braucht, findet Hilfe beim Finanzamt Viersen, das spezielle Hotlines und Ansprechpartner für Vereine anbietet. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen und die Landesagentur für Ehrenamt und Engagement stellen kostenlose Online-Schulungen zu Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bereit. Unter www.finanzamt.nrw gibt es zudem Broschüren, Videos und FAQs zum Thema.
Die Reformen bringen spürbare Vorteile für Ehrenamtliche und gemeinnützige Initiativen in NRW: Höhere Freibeträge, lockerere Ausgaberegeln und praktische Hilfsangebote sollen das bürgerschaftliche Engagement stärken. Ob andere Bundesländer ähnliche Maßnahmen einführen werden, ist bisher noch nicht bekannt.






