Neue Verhandlung: Darf die AfD-nahe Stiftung doch staatliche Förderung erhalten?
Miriam KönigOVG prüft Förderung für AfD-nahen Verein im Jahr 2021 - Neue Verhandlung: Darf die AfD-nahe Stiftung doch staatliche Förderung erhalten?
Der Rechtsstreit um die öffentliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD-Partei nahesteht, geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird am 10. März eine mündliche Verhandlung abhalten, um zu entscheiden, ob die Stiftung Anspruch auf staatliche Unterstützung für das Jahr 2021 hat. Frühere Urteile hatten ihren Antrag abgelehnt, doch aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde eine Berufung zugelassen.
Die Stiftung hatte ursprünglich Klage auf Förderung für die Jahre 2018 bis 2021 eingereicht. Nach Ablehnungen durch das Bundesverwaltungsamt und das Verwaltungsgericht Köln beschränkte sie ihren Antrag schließlich auf das Jahr 2021. Die Zulassung der Berufung erfolgte, weil der Fall grundlegende Rechtsfragen aufwirft.
Seit Beginn des Verfahrens haben sich die Regeln für die Finanzierung parteinaher Stiftungen geändert. 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht das alte System für verfassungswidrig. Daraufhin wurde 2024 das Stiftungsfinanzierungsgesetz eingeführt. Diese Änderungen berühren den aktuellen Fall jedoch nicht, da es ausschließlich um die Förderung für 2021 geht.
Im Mittelpunkt der anstehenden Verhandlung steht allein die Frage, ob die Stiftung damals die Kriterien für öffentliche Mittel erfüllte. Ob die politische Einordnung der AfD Einfluss auf ihr Abschneiden bei der Bundestagswahl 2021 oder das Wählerverhalten hatte, bleibt dabei unerörtert.
Die Entscheidung vom 10. März wird darüber befinden, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung rückwirkend für 2021 Fördergelder erhält. Maßgeblich sind dabei die damals geltenden rechtlichen Vorgaben – spätere Reformen spielen keine Rolle. Ein Urteil wird erwartet, sobald das Gericht die Berechtigung der Stiftung nach den alten Regeln geprüft hat.






