Neue Pflicht für Krankenhäuser: Schwangerschaftsabbrüche bei fehlenden Alternativen?
Miriam KönigNeue Pflicht für Krankenhäuser: Schwangerschaftsabbrüche bei fehlenden Alternativen?
Neuer Vorstoß für besseren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland gewinnt an Fahrt
Eine parlamentarische Gruppe plant die Einbringung eines Antrags, der Krankenhäuser verpflichten soll, Abbrüche durchzuführen, wenn keine alternativen Anbieter verfügbar sind. Der Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der Fusionen mit konfessionell gebundenen Häusern den Zugang zu solchen Eingriffen zunehmend einschränken.
Der Vorschlag folgt auf ein jüngstes Gerichtsurteil zugunsten von Dr. Joachim Volz, der erfolgreich gegen das Abtreibungsverbot seines Arbeitgebers klagte. Zwar gilt die Entscheidung nur für ihn, doch sie hat die Debatte über notwendige Reformen im Gesundheitssystem neu entfacht.
Dr. Volz gewann den Rechtsstreit gegen das Krankenhaus in Lippstadt und darf nun sowohl in seiner Privatpraxis als auch in seiner angestellten Tätigkeit wieder Abbrüche anbieten. Das Urteil schafft jedoch keinen rechtlichen Präzedenzfall für andere Krankenhäuser mit ähnlichen Richtlinien. Nach geltendem Recht können zwar einzelne Ärztinnen und Ärzte die Durchführung verweigern, nicht aber ganze Kliniken.
Der parlamentarische Antrag zielt auf ein wachsendes Problem ab: die zunehmenden Fusionen zwischen Krankenhäusern und religiösen Trägern. Im Februar 2025 schloss sich das evangelische Krankenhaus in Lippstadt mit einem katholischen Anbieter zusammen – seither gilt dort ein pauschales Abtreibungsverbot. Ähnliche Zusammenschlüsse in Städten wie Flensburg haben den Zugang weiter verschlechtert. Exakte Zahlen fehlen, doch der Trend verschärft sich.
Da Krankenhäuser mit öffentlichen Geldern gesetzlich verpflichtet sind, ihre Versorgungsaufträge zu erfüllen, rücken sie als zentraler Hebel für Reformen in den Fokus. Der Antrag hat realistische Chancen auf Annahme unter der aktuellen schwarz-roten Koalition, da Teile der Regierung die Initiative unterstützen. Langfristig bleibt das Ziel, den Abtreibungspassus aus Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs zu streichen. Befürworter betonen jedoch die Dringlichkeit sofortiger Maßnahmen.
Eine aktuelle Bundesstudie, der Elsa-Bericht, hat kürzlich die prekäre Lage der Abbruchsversorgung in Deutschland aufgezeigt. Die Ergebnisse unterstreichen die Brisanz des Themas – Aktivistinnen und Aktivisten argumentieren, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein grundlegender Bestandteil der Frauengesundheit ist. Eine öffentliche Stellungnahme der Wissenschaftsministerin zu den Studienergebnissen steht noch aus.
Der Antrag würde Krankenhäuser zwingen, einzuspringen, wenn keine anderen Anbieter verfügbar sind. Bei einer Verabschiedung könnte er einen Teil des Drucks mindern, der durch religiös begründete Restriktionen entsteht. Nun geht es darum, ob die Koalition den Vorschlag aufgreift – und wie schnell Veränderungen umgesetzt werden können.






