23 May 2026, 22:04

Neue Einbürgerungsregeln: Schnellerer Pass und doppelte Staatsbürgerschaft möglich

SPD: "Reform des Staatsbürgerschaftsrechts war überfällig"

Neue Einbürgerungsregeln: Schnellerer Pass und doppelte Staatsbürgerschaft möglich

Eine aktuelle Reform erleichtert Migrantinnen und Migranten den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft. Zu den Neuerungen gehören kürzere Mindestaufenthaltszeiten sowie die Möglichkeit, die doppelte Staatsangehörigkeit beizubehalten. Über 50 Personen nahmen an einer Veranstaltung in Solingen teil, um über diese Änderungen und weitere Bedenken hinsichtlich der Abschiebepolitik zu diskutieren.

Die neuen Regelungen sehen zudem den Verzicht auf schriftliche Sprachtests für ältere Angehörige der sogenannten „Gastarbeitergeneration“ vor.

Die von der SPD-Arbeitsgruppe „Migration und Vielfalt“ organisierte Veranstaltung konzentrierte sich auf die jüngsten Reformen im Staatsangehörigkeitsrecht. Als Redner traten die Bundestagsabgeordneten Gülistan Yüksel (Mönchengladbach) und Ingo Schäfer (Solingen) auf, die beide dem Innen- und Heimatausschuss angehören. Sie gingen auch auf aktuelle Debatten über Abschiebepläne ein, wie sie von der AfD und rechtsextremen Gruppen vorgebracht werden.

Nach dem neuen System können Migrantinnen und Migranten die Staatsbürgerschaft bereits nach fünf Jahren legalen Aufenthalts und Beschäftigung beantragen – bisher waren acht Jahre erforderlich. Wer „besondere Integrationsleistungen“ erbringt, etwa durch sehr gute Deutschkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder herausragende schulische oder berufliche Leistungen, kann bereits nach drei Jahren die Einbürgerung beantragen.

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren legal im Land lebt. Die Reform erlaubt zudem die doppelte Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, die Antragstellenden bekennen sich zu den demokratischen Werten Deutschlands und sind finanziell eigenständig.

Die überarbeiteten Regelungen verlangen ein klares Bekenntnis zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Dazu gehören die Ablehnung von Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung. Bewerber müssen zudem die historische Verantwortung Deutschlands für die NS-Verbrechen sowie den Schutz jüdischen Lebens anerkennen.

Die Änderungen vereinfachen den Weg zur Einbürgerung für langjährig hier lebende Migrantinnen und Migranten sowie ihre Familien. Ältere Zuwanderer aus der Gastarbeiterzeit müssen keine schriftlichen Sprachprüfungen mehr ablegen. Gleichzeitig zeigte die Veranstaltung, wie groß die Sorgen über extremistische Bestrebungen nach wie vor sind – und wie wichtig Integration innerhalb des rechtlichen Rahmens Deutschlands bleibt.

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