Mini-Bagger im Anhänger: Zoll stoppt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm
Anna FuchsMini-Bagger im Anhänger: Zoll stoppt Schmuggelversuch auf der A2 bei Hamm
Zollbeamte entdeckten bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A2 bei Hamm einen versteckten Mini-Bagger. Der 42-jährige Fahrer hatte versucht, die Maschine unerklärt in die EU zu schmuggeln. Die Behörden leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten einen Anhänger mit polnischem Kennzeichen anhielten. Zwischen der Ladung fanden sie einen nicht deklarierten Mini-Bagger. Der Fahrer behauptete, das Gerät in Großbritannien für ein privates Bauprojekt in Polen erworben zu haben.
Bei der Befragung konnte der Mann lediglich eine Rechnung über etwa 15.000 Euro vorlegen, ihm fehlten jedoch die erforderlichen Zollpapiere. Eigentlich hätte er den Bagger an der Grenze mündlich anmelden müssen – wie es die EU-Vorschriften für Waren aus Drittstaaten vorschreiben. Diese Regeln sehen zollfreie Einfuhren nur bis zu bestimmten Grenzwerten vor: 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro für Flug- oder SchiffsPassagiere und 175 Euro für unter 15-Jährige. Alles, was diese Freigrenzen überschreitet, unterliegt Einfuhrabgaben.
Dem Fahrer wurde umgehend eine Rechnung über die ausstehende Mehrwertsteuer in Höhe von etwa 2.870 Euro ausgestellt. Nach Begleichung der Summe vor Ort durfte er seine Fahrt fortsetzen. Doch damit war der Fall nicht abgeschlossen – die Behörden leiteten ein formelles Ermittlungsverfahren wegen möglicher Steuerhinterziehung ein.
Der Mann umging weitere Strafen, indem er die ausstehenden Abgaben direkt am Kontrollpunkt beglich. Die strafrechtlichen Ermittlungen laufen jedoch weiterhin. Sollte er der Steuerhinterziehung überführt werden, drohen ihm zusätzliche rechtliche Konsequenzen nach EU-Zollrecht.






