Mini-Bagger aus China wird wegen Sicherheitsmängeln im Zoll vernichtet
Ein aus China bestellter Mini-Bagger wurde beschlagnahmt und später vernichtet, nachdem er die EU-Sicherheitsstandards nicht erfüllte. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2023, als Zollbeamte in Düren wegen fehlender Unterlagen und unklarer Maschinenkennzeichnung einschritten.
Der Käufer, ein Heimwerker aus dem Kreis Düren, erlitt finanzielle Verluste, nachdem der Bagger als nicht konform eingestuft und unter Aufsicht verschrottet werden musste. Der Mini-Bagger war von einem örtlichen Mann bei einem chinesischen Händler erworben worden. Nach der Ankunft in Deutschland wurde er von Zollbeamten im Dürener Büro beanstandet. Bei der Kontrolle stellten sich mehrere Mängel heraus: Die Maschine verfügte weder über eine Konformitätserklärung gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch über deutsche Betriebsanleitungen, und die Identifikationskennzeichnung war unvollständig.
Die Bezirksregierung Köln prüfte den Fall und bestätigte die Bedenken der Beamten hinsichtlich der Produktsicherheit. Angesichts der Wahl zwischen Rückexport oder Vernichtung entschied sich der Besitzer für Letzteres. Der Bagger wurde in den vergangenen Wochen unter Zollaufsicht in einem Recyclinghof demontiert.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung von Zollkontrollen, um unsichere oder nicht konforme Waren vom EU-Markt fernzuhalten. Durch die Vernichtung des Baggers entstand dem Käufer ein Schaden im vierstelligen Bereich.
Die Zerstörung erfolgte in strenger Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften, die eine vollständige Dokumentation und eindeutige Maschinenkennzeichnung vorsehen. Der Vorfall dient als Mahnung, welche Risiken mit dem Import von Maschinen verbunden sind, wenn die Konformität nicht vorher überprüft wird. Der finanzielle Verlust des Käufers zeigt, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass Produkte vor dem Kauf den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.






