Lieferkettengesetz in der Zange: Wirtschaft will Reform, Gewerkschaften warnen
Jonas WagnerLieferkettengesetz in der Zange: Wirtschaft will Reform, Gewerkschaften warnen
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor Forderungen nach Aussetzung oder grundlegender Reform. Wirtschaftverbände kritisieren, das Gesetz belaste Unternehmen zu stark, während Gewerkschaften vor einer Abschwächung der Schutzstandards warnen. Die Debatte entfacht sich, kurz bevor die EU ihre eigene Lieferketten-Richtlinie – mit verzögerter Einführung bis 2028 – auf den Weg bringt.
Aktuell betrifft das LkSG etwa 4.500 bis 5.000 deutsche Unternehmen, darunter solche mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Ursprünglich galt die Schwelle 2023 noch bei 3.000 Mitarbeitenden, bevor sie 2024 auf 1.000 gesenkt wurde. Zu den Betroffenen zählen rund 500 Finanzinstitute sowie Firmen aus der Industrie und der kritischen Infrastruktur. Auch kleinere Zulieferer spüren die Auswirkungen indirekt – etwa durch gestiegene Compliance-Anforderungen ihrer Geschäftspartner.
Wirtschaftsverbände fordern nun, das LkSG entweder abzuschaffen oder an die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (CSDDD) anzupassen. Das Europäische Parlament hatte kürzlich Änderungen an der CSDDD beschlossen, darunter eine Anhebung der Unternehmensgrößen-Schwelle und eine Verschiebung der Umsetzung auf 2028. Sollte Deutschland ähnliche Regeln übernehmen, könnten die im LkSG vorgesehenen Sanktionen entfallen – und damit dessen Fähigkeit, Verstöße zu verhindern.
Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen lehnen diese Pläne ab. Sie argumentieren, eine Lockerung des LkSG untergrabe dessen eigentlichen Zweck: den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten. Zudem drohe Unternehmen, die das Gesetz bereits einhalten, ein Wettbewerbsnachteil, falls andere von erleichterten Vorschriften profitierten.
Im Januar 2026 wurden mögliche Anpassungen des LkSG diskutiert. Zwar zielen einige Änderungen darauf ab, die Berichtspflichten zu vereinfachen, doch die Kernverpflichtungen blieben bis zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie zwischen 2027 und 2028 bestehen.
Das Ergebnis der Reformdebatte wird entscheiden, ob das LkSG seine strenge Ausrichtung beibehält oder sich dem weniger strikten EU-Ansatz angleicht. Die Folgen wären für tausende Unternehmen spürbar – von Großkonzernen bis zu kleineren Zulieferbetrieben. Zugleich wird die endgültige Entscheidung Deutschlands Haltung zur Lieferkettenverantwortung in den kommenden Jahren prägen.






