Kölner Fall zeigt Dilemma: Abschiebung trotz Vorstrafen und 7.250 Euro Sozialhilfe monatlich
Jonas WagnerKölner Fall zeigt Dilemma: Abschiebung trotz Vorstrafen und 7.250 Euro Sozialhilfe monatlich
Ein Bosnier, der seit 22 Jahren in Köln lebt, ist in die Kritik geraten, nachdem bekannt wurde, dass er trotz eines langjährigen Abschiebebeschlusses weiterhin staatliche Leistungen bezieht. Huso B., der 2003 nach Deutschland kam, hält sich seit Jahren mit einer Duldung im Land auf – einer vorläufigen Aussetzung der Abschiebung – und lebt mit seiner Familie und acht minderjährigen Kindern in Köln. Der Fall hat nach öffentlicher Kritik an den laufenden Finanzhilfen und seiner Vorstrafenakte eine interne Prüfung durch die Stadtverwaltung veranlasst, darunter auch durch Oberbürgermeisterin Henriette Reker.
Huso B. war 2003 erstmals nach Deutschland eingereist, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Seither lebt er mit einer Duldung – einem rechtlichen Status, der die Abschiebung unter bestimmten Bedingungen, etwa aus Gründen des Familienschutzes oder des Kindeswohls, vorübergehend aussetzt. Sein Zehn-Personen-Haushalt erhält derzeit monatlich 7.250,77 Euro an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der 45-Jährige geriet wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt: Polizeiliche Unterlagen belegen mehrere Verurteilungen wegen Betrugs seit 2010. Dennoch wurde seine Abschiebung immer wieder verschoben – begründet mit seinen in Deutschland geborenen Kindern. Die Behörden müssen bei solchen Entscheidungen humanitäre Aspekte wie familiäre Bindungen und das Wohl der Kinder abwägen.
Oberbürgermeisterin Reker hat nach der öffentlichen Debatte um den Fall eine verwaltungsinterne Überprüfung angeordnet. Unterdessen bearbeitet das Kölner Ausländeramt 1.080 aktive Fälle, die entweder freiwillige Ausreisen oder Abschiebungen betreffen. Allein 2025 führte die Stadt 245 Abschiebungen durch, darunter 130 verurteilte Straftäter.
Landesweite Zahlen für Nordrhein-Westfalen zeigen, dass im Oktober 2025 insgesamt 44.238 Menschen mit einer Duldung im Land lebten. Bestimmte Gruppen, wie die ezidische Minderheit, genießen seit Dezember 2023 zusätzlichen Schutz nach dem Asylrecht.
Die Prüfung von Huso B.s Fall soll klären, ob die weitere Aussetzung seiner Abschiebung nach den aktuellen Richtlinien gerechtfertigt ist. Sein Schicksal verdeutlicht die Gratwanderung zwischen der Durchsetzung von Migrationsregeln und dem Schutz schutzbedürftiger Familienmitglieder. Bisher haben die Behörden keine Änderungen an seinem Status oder seinen Leistungen bekannt gegeben.






