Gericht wehrt Klage gegen Windpark ab – Drachensegler müssen sich anpassen
Lotta AlbrechtDrachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht wehrt Klage gegen Windpark ab – Drachensegler müssen sich anpassen
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem ein Gericht einen Eilantrag des Clubs abgewiesen hat. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für den Betrieb des Vereins darstellen. Die Entscheidung folgt auf Bedenken der Gruppe hinsichtlich der Flugsicherheit und möglicher Störungen.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen und operationelle Einschränkungen verursachen. Ihr Fluggelände, eines der meistgenutzten in der Region, verbietet bereits jetzt Flüge bei Windgeschwindigkeiten über 30 Kilometer pro Stunde. Der geplante Windpark liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone südöstlich von Meschede.
Das Gericht prüfte die Risiken, fand jedoch keine Belege dafür, dass die Anlagen bei höheren Windgeschwindigkeiten gefährliche Bedingungen schaffen würden. Die Richter wiesen darauf hin, dass Flüge bei Geschwindigkeiten unter 20 Kilometer pro Stunde sicher fortgesetzt werden könnten. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei.
Über die genaue Anzahl der geplanten Windkraftanlagen oder spezifische Maßnahmen zur Risikominderung für Drachensegler und Gleitschirmflieger wurden keine Details bekannt. Das Urteil ebnet nun den Weg für die Umsetzung des Windparks.
Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark wie geplant gebaut werden. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass sich der Verein an die neuen Bedingungen anpassen muss – auch wenn Flüge bei starkem Wind weiterhin eingeschränkt bleiben. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt den geltenden Sicherheits- und Planungsvorschriften entspricht.






