23 November 2025, 22:06

Gericht urteilt: SPD-Anhänger zu nennen kann teure Beleidigung sein

Ein Plakat mit einem Tier.

Gericht urteilt: SPD-Anhänger zu nennen kann teure Beleidigung sein

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Person als SPD-Anhänger ehrverletzend sein kann. Das Urteil stammte 2024 vom Landgericht Hannover und sah Geldstrafen von bis zu 2.500 Euro vor. Unterdessen hat ein Jurist und Sprachwissenschaftler analysiert, wie sich politische Beleidigungen – sowohl alte als auch neue – im öffentlichen Diskurs weiterentwickeln.

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In einem Urteil aus dem Jahr 2024 (Aktenzeichen 19 OHA 518/24) kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Etikettierung einer Person als SPD-Sympathisant als Beleidigung gewertet werden kann. Die Strafe für eine solche Äußerung wurde auf maximal 2.500 Euro festgesetzt. In einem anderen Fall führte die Bezeichnung einer hochrangigen AfD-Politikerin als ‚Nazischlampe‘ zu einer Strafe von 1.200 Euro, da der Begriff mehrere diffamierende Bedeutungen transportieren kann – darunter ‚Nazi‘, ‚Schlampe‘ oder ‚Schlampennazi‘.

Das Urteil unterstreicht, wie politische Zuschreibungen und Schimpfwörter rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Strafen gelten nun für bestimmte Begriffe, darunter Parteizugehörigkeiten oder Tiervergleiche. Gleichzeitig deutet die Forschung von Reisertsch darauf hin, dass sich der politische Diskurs weiter anpasst – mit neuen Formen verbaler Angriffe, die zunehmend auftauchen.